Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. I. Band, 2. Abteilung. Von der Landesteilung von 1382 bis zum Übergange der Kurwürde an die Albertiner (1547). (2)

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infolgedessen wesentlich zurück. In Dresden, wo sie namentlich in 
der Judengasse und der Windischen Gasse, es sind dies die jetzige 
Schössergasse und Galeriestraße, wohnten, jedoch nicht von den übrigen 
Bürgern gesondert, verschwinden sie seit 1480 aus den Verzeichnissen 
der Steuerzahler, und es scheint, daß der Rat die Neubildung einer 
Judengemeinde überhaupt nicht gestattete. Einzelne Juden erscheinen 
dann aber allmählich wieder; man bedurfte ihrer eben doch als Geld- 
verleiher oder Darlehnsvermittler. Auch der Rat von Dresden bediente 
sich ab und zu ihrer Hilfe. Es ist bezeichnend, daß, als 1468 Ernst 
und Albrecht den Meister Baruch, einen berühmten Wundarzt, mit 
seiner Familie in die Stadt aufnahmen, sowohl ihm als seiner Frau 
und seinen beiden Söhnen Meyer und Moses samt deren Frauen aus- 
drücklich gestattet wurde, Geld auf Pfänder zu leihen, obwohl Baruch 
als fürstlicher Wundarzt eine feste jährliche Besoldung erhielt, aller- 
dings in Naturalien. Doch war diese Niederlassung einer offenbar 
zahlreichen jüdischen Familie nicht nach dem Sinne der Einwohner, 
wie sich das 1469 in einem großen Tumulte offenbarte. Siebzehn 
Bürgersöhne und Lehrjungen erhielten Strafen von sechs bis zwölf 
Groschen auferlegt, weil sie sich an dem Sturme zuf das Haus der 
Juden beteiligt hatten. Der Apotheker Johannes Huffner aber wollte 
dem Wundarzte Baruch keine Medikamente liefern, und der Rat von 
Dresden erhielt darum von den Fürsten eine ernstliche Mahnung, den 
Apotheker zu einem gegenteiligen Betragen anzuhalten. Man hört 
dann bis in die zweite Hälfte des 17. Jahrhunderts nicht wieder 
von Juden in Dresden; man hatte dort ein= für allemal mit 
ihnen aufgeräumt. Aber auch sonst im Lande war die Stellung der 
Juden seit 1411 meist so, daß man ihnen die dauernde Niederlassung 
untersagte, insbesondere die Erwerbung von Grundeigentum; dafür 
gestattete man ihnen vorübergehenden Aufenthalt, namentlich zur Zeit 
der Märkte, gegen ein bestimmtes Kopfgeld. Vielfach kamen nach 
Meißen Juden aus Böhmen herüber, und zwar hatten sie ihren 
Hauptsitz während des ausgehenden Mittelalters in Sayda, das da- 
mals noch böhmisch war. Von hier aus versuchten sie einen schwung- 
haften Handel mit Freiberg auf Silber zu treiben, also das Monopol 
des Landesfürsten zu durchbrechen. Nach alter Überlieferung hatten 
sie die Hälfte der damals ungleich größeren Stadt inne. Als aber
	        
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