Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Elfter Jahrgang (11)

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Armee-Verordnunge-Blatt. 
Herausgegeben vom Kriegs-Ministerium. 
11. Jahrgang. Gerlin, den 17. Juli 1677. Nr. 18. 
Gedruckt und in Kommission bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 69. 
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der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 J. berechnet, falls nicht für einzelne Nummern noch 
besonders elne Preisermäßigung festgesetzt ist. 
Nr. 148. 
Dislekation des Füßtlier-Bataillons des 3. Brandenburgischen Infanterie-Reglments Nr. 20. 
Berlin, den 10. Juli 1877. 
Mitelst Allerhöchster Kabinets-Ordre vom 2. d. Mts. ist bestimmt worden, daß nach Beendigung der dies- 
jährigen Herbstübungen das Füsilier-Bataillon des 3. Brandenhurgischen. Infanterie-Regiments Nr. 20 von 
reuenbrietzen nach Wittenberg zu verlegen ist, was hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht wird. 
Kriegs-Ministerium. 
v. Voigts-Rhes. 
No. 219/7. 4. 1. 
Nr. * 
Dislokation des Füftlier-Bataillons Infanterle-Regiments Prinz Friedrich der Nlederlande (2. West- 
fälischen) Nr. 15 und des 1. und 2. Bataillous 6. Westfälischen Infanterie-Regiments Nr. 55. 
Berlin, den 10. Juli 1877. 
Mineesst Allerhöchster Kabinets-Ordre vom 2. d. Mts. ist bestimmt worden, daß nach Beendigung der dies- 
jährigen Herbstübungen das Füsilier= Bataillon Infanterie Regiments Prinz Friedrich der Niederlande 
(2. Westfälischen) Nr. 15 von Bielefeld nach Minden, das 1. Bataillon 6. Westfälischen Infanterie-Regiments 
Nr. 55. von Minden nach Soest, das zweite Bataillon desselben Regiments von Höxter nach Bielefeld zu 
verlegen sind. — 
s Dies wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht. 
Kriegs-Minlsterium. 
No. 207. 7. A. 1. v. Voigts-Rhetz. 
Nr. 150. 
Dislekation des 2. Bataillons des Magdeburgischen Fuß-Artillerie-Regiments Nr. 4. 
Berlin, den 10. Juli 1877. 
Mieg Allerhöchster Kabinets-Ordre vom 2. d. Mts. ist bestimmt worden, daß im Herbst vieses Jahres 
das 2. Bataillon des Magdeburgischen Fuß-Artillerie-Regiments Nr. 4 von Erfurt nach Coblenz zu verlegen 
ist, was hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht wird. 
n v * Kiegs-Minssteriun. 
J. 
No. 220. 7. A. 1. v. Voigts-Nhet.