— 199
in diesem Korps Hauptmannsdienste, die Obersten Leutnantsdienste. Diese heilige
Schar, unter dem Kommando des Generals Grouchh und unter den Befehlen des
Königs von Neapel stehend, verlor den Kaiser bei allen Bewegungen nicht aus
dem Auge.
Die Gesundheit Sr. Majestät ist nie besser gewesen.
VII.
Der Gott, der Eisen wachsen ließ, der wollte
keine Knechte. —
111.
Borcks befreiende Tat von Tauroggen.
1812.
1. Quelle: Artikel 1—3 und 5 der Konvention vom 30. Dezember 18121).
Fundort: J. G. Droysen a. a. O. Bd. 1. S. 355.
Es ist dato zwischen den beiden Unterzeichneten, dem Königlich preußischen
Generalleutnant und kommandierenden General des preußischen Hilfskorps zur
französischen Armee, von Yorck, und dem Kaiserlich russischen Generalmajor und
General-Quartiermeister der gräflich Wittgensteinschen Armee, von Diebitsch, nach-
stehende Konvention verabredet und geschlossen worden.
Artikel 1. Das preußische Korps besetzt den Landstrich innerhalb des König-
lichen Territoriums längs der Grenze von Memel und Nimmersatt bis zu dem
Wege von Woinuta nach Tilsit; von Tilsit macht ferner die Straße von Schil-
lupischken und Melauken nach Labian, die Städte dieser Straße miteingeschlossen,
die Grenze desjenigen Territoriums, wolches dem Korps hierdurch eingeräumt wird.
Das Kurische Haff schließt an der anderen Seite dieses Territorium, welches
während der preußischen Besetzung als völlig neutral erklärt und betrachtet wird.
Die Kaiserlich russischen Truppen behalten jedoch einen freien Durchmarsch auf den
vorgenannten Grenzstraßen, können aber in den Städten kein Ouartier verlangen.
Artikel 2. In diesem, in dem vorstehenden Artikel bezeichneten Landstrich
bleibt das preußische Korps bis zu den eingehenden Befehlen Sr. Maj. des
Königs von Preußen neutral stehen, verpflichtet sich aber, wenn Höchstgedachte
Se. Majestät den Zurückmarsch des Korps zur französischen Armee befehlen sollten,
während eines Zeitraumes von zwei Monaten, vom heutigen Tage an gerechnet,
nicht gegen die Kaiserlich russische Armee zu dienen.
1) Die Frage, ob Yorck die Konvention von Tauroggen nicht doch auf Grund einer
geheimen Instruktion des Königs abgeschlossen hat, ist in der letzten Zeit lebhaft erörtert
worden. Die neueste Untersuchung, die auch einen Literaturnachweis enthält (von Janson,
Das Verdienst um die Konvention von Tauroggen, Beiheft zum Militär-Wochenblatt 1912,
Heft 10) faßt den heutigen Stand des Problems zusammen in die Worte: „Der König
hat Yorck eine geheime Weisung zukommen lassen, was Vorck tat, war aber etwas anderes.
Yorcks rettende Tat ist wirklich sein eigenes Verdienst, wenn er auch einen gewissen
inneren Zusammenhang mit jener Weisung gefühlt haben sollte.“ Vgl. Fr. Thimme,
Zum hundertsten Jahrestag der Konvention von Tauroggen in „Vergangenheit und
Gegenwart“ 1912, Heft 6, S. 345 ff. (Lambeck a. a. O. S. 19.)