— 56 —
Er soll auf alles, was passiret, gute obacht haben, und von der gantzen Reise
ein gut Journal halten, Imgleichen von der Zur erbawenden Festung einen Riß
machen und mit-bringen.
Signatum Cölln an der Spree, den 18. May, an. 1682.
3. Quelle: Schreiben des Großen Kurfürsten an die Cabisiert) auf
Guinea.
Fundort: Großer Generalstab a. a. O. S. 25—326.
Friedrich Wilhelm, Kurfürst von Brandenburg usw.
Unseren günstigen Gruß Zuvorn usw.
Wir haben vernommen, wasmaßen Einige von uns nacher Cuinea auß-
geschickete See-Ofkicirer Wie sie durch des Höchsten Vorsehunge und gcleithe auff
Eurer Küsthe angelanget, mit Euch einen Vergleich am 16. May dieses 1681.
Jahres getroffen, worinnen Ihr Euch vermittels Eydes verbunden, mit Niemanden,
wer der auch Sei, alß mit unseren Schiffen und Leuthen zu handeln, auch die
umbliegenden örther Zur solchen negotiation mit zuzuziehen und daß Ihr ge-
dachten unseren Officiren einen platz angewiesen, umb daselbst ein fort zu bauen
auch uns zu Eurem Schutzherren angenommen. Wie uns nuhn solches lieb und
angenehm Zu hören gewesen, alß haben wir nicht alleine besagten Vergleich
gerne und willig approbiret und gewißer Persohn Volmacht aufgetragen, den-
selben von unsertwegen zu ratificiren, besondern wir schicken auch alles was ge-
höret nicht alleine zur aufbauunge eines solchen forts sonder auch Zur defen-
dirunge deßelben, Imgleichen die bedungene Présente, und außer denen, noch
andere mehr, damit Ihr darauß unsere gnade so vielemehr zu erkennen habet.
Wie wir Cuch denn auch hiemit in unseren Schutz und protection aufnehmen,
und unseren Bedienten Befehl geben, Euch Wieder Eure Feinde nach möglichkeit
zu protegiren. Im übrigen zweiffeln wir nicht, Ihr werdet auch dasjenige, was
Ihr vermittels eydes Versprochen, aufrichtigk halthen, und unseren leuten und
schiffen mit aller Willfährigkeit und noththurft an handt gehen. Welches wir denn
jederzeith mit gnade und geneigtem Willen, womit wir Euch Zugethan verbleiben,
erkennen werden.
Geben auff unserem Schloße zu Potstam den 16. May 1681.
Denen Groß Achtbaren und Edlen,
Cabisieren auf der Guineischen
Gold Küsthe
unsern lieben Freunden.
36.
Indirekte Steuern unter dem Großen Kurfürsten.
1. Quelle: Akziseordnung der sämtlichen Städte der Kur= und Mark-
Brandenburg. 1667.2)
Fundort: Mylius a. a. O. 4. Teil. S. 91—92.
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden Markgraf von Brandenburg,
.. tun kund und geben hiermit jedermann zu vernehmen: Als uns der schlechte
1) Häuptlinge.
) Die Kämpfe um die Akzise dauerten von 1661—1684. Sie war vom Kurfürsten
vorgeschlagen, um den erschöpften Bürgerstand vor dem gänzlichen Untergange zu retten.