Wenn ich meine dem Kaiser bei der Spanischen Sukzession zu leistenden
Dienste will geltend machen, so muß ich es bald tun, ehe er sich deshalb mit
Frankreich, England und Holland in Verbindung setzt; denn nachher braucht er
meiner nicht mehr. . Das kaiserliche Ministerium ist mir auch jetzt sehr
favorabel, und weil durch meine neue dignitet nichts wider des Kaisers Interesse
geschieht, sondern es ihm vielmehr ruhmvoll ist, daß durch seine Mithilfe ein
neues Königreich gebildet werde, so werde ich durch gute recompensen hoffentlich
die kaiserlichen Minister und durch sie den Kaiser selbst gewinnen können
Die Könige von England und Polen können mir freilich in dieser Sache auch
die besten Dienste tun, aber deshalb muß ich auch eilen und die Sache bald an-
greifen, denn sie sind sterblich, und wenn sie abgingen, so bin ich nicht versichert,
daß ihre successores sich so kavorabel vor mir erweisen werden, wie ich hoffe, daß
sie jetzo tun werden.
Wenn ich die Königliche Dignitet auf meine Brandenburgischen Lande nehmen
will, so bin ich kein souveräner König, sondern ein Lehnkönig, und werde ich
deshalb mit dem ganzen Reich zu tun haben; wenn ich aber wegen Preußen die
Königliche Dignitet annehme, so bin ich ein independanter König
Da auch Kurkfürst Friedrich I. in meinem Hause die Kurwürde gebracht, so
wollte ich gern die Königliche Würde als Friedrich III. hereinbringen. des-
wegen ich haben will, daß meine treuen Räte und Diener dahin arbeiten sollen.
43.
Preußen wird ein Königreich.
Quelle: Der Kronvertrag mit dem Kaiser Leopold. 16. Nov. 1700.1)
Fundort: Th. v. Moerner, Kurbrandenburaische Staatsverträge .. Berlin 1867. Nr. 26.
(Dem heutigen Sprachgebrauch angepaßt.)
Art. VII. Da Seine Kurfürstliche Durchlaucht Ihrer Kaiserlichen Majestät
untertänigst haben vorstellen lassen, daß Sie aus verschiedenen Gründen die Ab-
sicht hätten, Ihrem mit vielen Landen von Gott gesegneten hohen Hause den
Königlichen Titel zu erwerben, und deswegen Ihre Kaiserliche Majestät ersucht
haben, daß Sie Ihr dazu behilflich seien und sich dabei willfährig zu erweisen
geruhen möchten, indem Seine Kurfürstliche Durchlaucht wohl erkenne, daß Sie
sich nach dem Beispiel anderer souveräner Könige, die in vorigen Zeiten diese
Würde erlangt hätten, deshalb vornehmlich an den Kaiser als höchstes Oberhaupt
der Christenheit zu wenden habe, auch nicht gemeint sei, ohne dessen Billigung sich
solchen Titel anzumaßen und zur Proklamation und Krönung zu schreiten: also
habe Ihre Kaiserliche Majestät in Anbetracht des uralten Glanzes, der Macht und
des Ansehens des Kurhauses Brandenburg, auch in Anbetracht der von dem jetzt
regierenden Kurfürsten dem gemeinen Wesen bisher geleisteten großen und be-
trächtlichen Dienste sich entschlossen, eine solche wohlverdiente Würde Ihrer Kur-
fürstlichen Durchlaucht beizulegen. Ihre Kaiserliche Majestät erkläre auch hiermit
aus Kaiserlicher Macht und Vollkommenheit, daß, wenn Seine Kurfürstliche Durch-
laucht nächstens infolge dieser von Ihrer Kaiserlichen Majestät erlangten gnädigsten
Approbation und Erklärung über kurz oder lang, zu welcher Zeit es Ihr gefallen
möchte, wegen Ihres Herzogtums Preußen sich zum König proklamieren und
krönen lasse, Sie, die Kaiserliche Majestät und Ihr Sohn, des römischen Königs
1) Der Vertrag umfaßt 14 Haupt- und 6 Nebenartikel.