Full text: Wilhelm Heinzes Quellen-Lesebuch zur vaterländischen Geschichte für Lehrerbildungsanstalten und höhere Schulen. Dritter Teil. Neueste Geschichte seit 1815 bis zur Gegenwart. (3)

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bei völligem Mangel an Kohlen nicht geheizt wird. Die Hungersnot ist noch nicht 
da, aber ihre Vorläuferin, die Teuerung. Die Rothschild # haben noch immer 
ihr dindon truffé); die untersten Klassen sind von der Regierung bezahlt und 
ernährt; aber der ganze Mittelstand darbt und zwar schon seit langem. Solche 
Zustände sind auf die Dauer nicht haltbar. Freilich setzt es voraus, daß wir in der 
Feldschlacht alle Heere schlagen, die sich immer von neuem gegen uns zusammen- 
ballen. Wohl nur der Schreckensherrschaft der Advokaten ist es möglich, solche 
Heere aufzutreiben, schlecht organisiert, ohne Fuhrwesen sie der rauhen Witterung 
auszusetzen, selbst ohne Ambulanzen und Arzte. Die unglücklichen Menschen bei 
allem Patriotismus und bei aller Tapferkeit sind nicht imstande, unseren fest- 
gefügten, braven Truppen zu widerstehen; das Elend der Biwaks dezimiert sie 
schonungslos, und die Verwundeten liegen zu Hunderten an dem Wege, ohne jede 
Hilfe, bis unsere Ambulanzen, auf welche die Franzosen schießen, sie finden. Die 
Franktireurs sind der Schrecken aller Ortschaften; sie beschwören das Verderben über 
diese herauf. 
Doch genug der traurigen Dinge. Gott schenke einen baldigen, glücklichen 
Ausgang, und an dem zweifle ich nicht. 
61. 
Die Übereinkunft von Versailles. 
28. Januar 1871. 
Quelle: Waffenstillstandsvertrag:) vom 28. Januar 1871 (Französisch). 
Übersetzung: Elpons a. a. O. S. 710. 
Art. 1. Ein allgemeiner Waffenstillstand wird auf der ganzen militärischen 
Operationslinie eintreten und für Paris noch heute, für die Departements inner- 
halb dreier Tage beginnen. Die Dauer des Waffenstillstandes ist von heute ab 
21 Tage dergestalt, daß außer im Falle der Erneuerung er überall am 19. Februar 
mittags 12 Uhr schließt. Die kriegführenden Heere behalten ihre beziehungs- 
weisen Stellungen, die durch eine Demarkationslinie getrennt werden . . Die 
Kriegsoperationen in den Departements Doubs, Jura und Cöte d'or werden fort- 
gesetzt unabhängig vom Waffenstillstand bis zu dem Augenblick, wo man sich über 
die Demarkationslinie verstüändigt .. 
Art. 2. Der also verabredete Waffenstillstand hat den Zweck, der Regierung 
der Nationalversammlung die Berufung einer freigewählten Versammlung zu ge- 
statten, die über die Frage zu entscheiden haben wird, ob der Krieg fortgesetzt 
oder unter welchen Bedingungen Frieden geschlossen werden soll. Die Ver- 
sammlung tritt in Bordeaux zusammen. Alle Erleichterungen zur Wahl und zum 
Zusammentritt der Abgeordneten werden seitens der Befehlshaber der deutschen 
Heere gewährt werden. 
Art. 3. Dem deutschen Heere werden durch die französische Militärbehörde 
alle Forts der äußeren Verteidigungslinie von Paris, wie ihr Kriegsmaterial 
übergeben 
Art. 4. Während des Waffenstillstandes wird das deutsche Heer Paris nicht 
betreten. 
1) Mit Trüffeln zubereiteter Puterbraten. 
2) Die lbereinkunft wurde am 28. Januar abends zwischen Bismarck und Jules 
Favre in Versailles abgeschlossen.
	        
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