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bei völligem Mangel an Kohlen nicht geheizt wird. Die Hungersnot ist noch nicht
da, aber ihre Vorläuferin, die Teuerung. Die Rothschild # haben noch immer
ihr dindon truffé); die untersten Klassen sind von der Regierung bezahlt und
ernährt; aber der ganze Mittelstand darbt und zwar schon seit langem. Solche
Zustände sind auf die Dauer nicht haltbar. Freilich setzt es voraus, daß wir in der
Feldschlacht alle Heere schlagen, die sich immer von neuem gegen uns zusammen-
ballen. Wohl nur der Schreckensherrschaft der Advokaten ist es möglich, solche
Heere aufzutreiben, schlecht organisiert, ohne Fuhrwesen sie der rauhen Witterung
auszusetzen, selbst ohne Ambulanzen und Arzte. Die unglücklichen Menschen bei
allem Patriotismus und bei aller Tapferkeit sind nicht imstande, unseren fest-
gefügten, braven Truppen zu widerstehen; das Elend der Biwaks dezimiert sie
schonungslos, und die Verwundeten liegen zu Hunderten an dem Wege, ohne jede
Hilfe, bis unsere Ambulanzen, auf welche die Franzosen schießen, sie finden. Die
Franktireurs sind der Schrecken aller Ortschaften; sie beschwören das Verderben über
diese herauf.
Doch genug der traurigen Dinge. Gott schenke einen baldigen, glücklichen
Ausgang, und an dem zweifle ich nicht.
61.
Die Übereinkunft von Versailles.
28. Januar 1871.
Quelle: Waffenstillstandsvertrag:) vom 28. Januar 1871 (Französisch).
Übersetzung: Elpons a. a. O. S. 710.
Art. 1. Ein allgemeiner Waffenstillstand wird auf der ganzen militärischen
Operationslinie eintreten und für Paris noch heute, für die Departements inner-
halb dreier Tage beginnen. Die Dauer des Waffenstillstandes ist von heute ab
21 Tage dergestalt, daß außer im Falle der Erneuerung er überall am 19. Februar
mittags 12 Uhr schließt. Die kriegführenden Heere behalten ihre beziehungs-
weisen Stellungen, die durch eine Demarkationslinie getrennt werden . . Die
Kriegsoperationen in den Departements Doubs, Jura und Cöte d'or werden fort-
gesetzt unabhängig vom Waffenstillstand bis zu dem Augenblick, wo man sich über
die Demarkationslinie verstüändigt ..
Art. 2. Der also verabredete Waffenstillstand hat den Zweck, der Regierung
der Nationalversammlung die Berufung einer freigewählten Versammlung zu ge-
statten, die über die Frage zu entscheiden haben wird, ob der Krieg fortgesetzt
oder unter welchen Bedingungen Frieden geschlossen werden soll. Die Ver-
sammlung tritt in Bordeaux zusammen. Alle Erleichterungen zur Wahl und zum
Zusammentritt der Abgeordneten werden seitens der Befehlshaber der deutschen
Heere gewährt werden.
Art. 3. Dem deutschen Heere werden durch die französische Militärbehörde
alle Forts der äußeren Verteidigungslinie von Paris, wie ihr Kriegsmaterial
übergeben
Art. 4. Während des Waffenstillstandes wird das deutsche Heer Paris nicht
betreten.
1) Mit Trüffeln zubereiteter Puterbraten.
2) Die lbereinkunft wurde am 28. Januar abends zwischen Bismarck und Jules
Favre in Versailles abgeschlossen.