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Kosten sind nicht bedeutend, die wir verlangen — als die Unternehmer, die sich in
ihren Unternehmungen vergriffen haben. Das ist der Unterschied: bei dem System,
welches ich das französische nannte, will die Staatsregierung jedesmal beurteilen,
ob das Unternehmen ein richtiges ist und ein Gedeihen in Aussicht stellt; bei
diesem System überlassen wir dem Handel, dem Privatmann die Wahl, und wenn
wir sehen, daß der Baum Wurzel schlägt, anwächst und gedeiht und den Schutz
des Reiches anruft, so stehen wir ihm bei, und ich sehe auch nicht ein, wie wir
ihm das rechtmäßig versagen könnent).
78.
Die Wehrhaftigkeit des Reiches.
Quelle: Bismarcks Rede im Reichstage vom 6. Februar 18882).
Fundort: L. Hahn, Fürst Bismarck. Bd. 5. S. 510—3530.
Wenn ich sage, wir müssen dauernd bestrebt sein, allen Eventualitäten ge-
wachsen zu sein, so erhebe ich damit den Anspruch, daß wir noch größere An-
strengungen machen müssen als andere Mächte zu gleichem Zwecke wegen unserer
geographischen Lage. Wir liegen mitten in Europa. Wir haben mindestens drei
Angriffsfronten. Frankreich hat nur seine östliche Grenze, Rußland nur seine west-
liche Grenze, auf der es angegriffen werden kann. Wir sind außerdem der Ge-
fahr der Koalition nach der ganzen Entwicklung der Weltgeschichte, nach unserer
geographischen Lage und nach dem vielleicht minderen Zusammenhang, den die
deutsche Nation bisher in sich gehabt hat im Vergleich mit anderen, mehr aus-
gesetzt als irgend ein anderes Volk. Gott hat uns in eine Situation gesetzt, in
welcher wir durch unsere Nachbarn daran verhindert werden, irgendwie in Träg-
heit oder Versumpfung zu geraten. Er hat uns die kriegerischste und unruhigste
Nation, die Franzosen, an die Seite gesetzt, und er hat in Rußland kriegerische
Neigungen groß werden lassen, die in früheren Jahrhunderten nicht in dem Maße
vorhanden waren. So bekommen wir gewissermaßen von beiden Seiten die
Sporen und werden zu einer Anstrengung gezwungen, die wir vielleicht sonst
nicht machen würden. Die Hechte im europäischen Karpfenteich hindern uns,
1) Ahnlich, aber schärfer noch drückt sich Bismarck in einer Reichstagsrede vom
8. November 1885 aus: „Wir erstreben keine staatliche Organisation, keine Kolonien im
französischen Sinne, keine Garnisonen usw., sondern wir beabsichtigen nur, dem deutschen
Handel mit unserem Schutz zu folgen, da, wo er sich einrichte. .. Mein Ziel ist der
regierende Kaufmann und nicht der regierende Bureaukrat in jenen Gegenden, nicht der
regierende Miltär und der preußische Beamte . Mein Ziel ist die Regierung kauf-
männischer Gesellschaften, über denen nur die Aufsicht und der Schutz des Reiches und
des Kaisers zu schweben hat. (Hahn, Bd. 5, S. 150/151.)
2) Wegen der Gefahr eines französisch-russischen Bündnisses, die im Laufe des
Jahres 1887 recht drohend geworden war, wurde nicht nur das deutsch-österreichische
Bündnis veröffentlicht (vgl. Nr. 75), sondern man schritt zugleich auch zu einer erheblichen
Vermehrung und Stärkung des Heeres, indem für die Landwehr ein zweites Aufgebot
hergestellt und die Dienstpflicht bis zum 39. Lebensjahr verlängert und für den Landsturm
das 45. Lebensjahr als Altersgrenze festgesetzt wurde (Gesetz über die Anderung der Wehr-
pflicht vom 11. Februar 1888). Auch die Kosten für diese Neuordnung stellten Regierung
und Reichstag bereit (Gesetz über die Aufnahme einer Anleihe für die Zwecke der Ver-
waltung des Reichsheeres vom 20. Februar 1888). Bei der ersten Beratung dieses zweiten
Gesetzes hielt Bismarck am 6. Februar 1888 im Reichstage die aroße und berühmte Rede,
der die nachfolgenden Abschnitte entnommen sind. In derselben Rede sprach er sich übrigens
auch über die Entstehung des deutsch-österreichischen Bündnisses aus (bgl. Nr. 74).