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2. Quelle: Telegramm des Kaiserlichen Botschafters in Paris an den
Reichskanzler vom 1. August 1914, 1 Uhr 5 Min. nachm.
Fundort: Deutsches Weißbuch. Anlage 24. «
Auf meine wiederholte bestimmte Frage, ob Frankreich im Falle eines russisch-
deutschen Krieges neutral bleibe, erklärte der Ministerpräsident mir, daß Frankreich
das tun werde, was seine Interessen ihm geböten.
3. Quelle: Telegramm des Reichskanzlers an den Kaiserlichen Bot-
schafter in Paris vom 3. August 1914, 1 Uhr 5 Min. nachm.
Fundort: Kriegsdepeschen. Bd. 1. S. 36.
Deutsche Truppen hatten bis jetzt Befehl, die französische Grenze strengstens
zu respektieren und hatten diesen überall strikt befolgt. Dagegen haben trotz Zu-
sicherung der Zehnkilometerzone!) französische Truppen schon gestern die deutsche
Grenze bei Altmünstertal und auf der Gebirgsstraße in Vogesen überschritten und
stehen noch auf deutschem Gebiet. Ein französischer Flieger, der belgisches Gebiet
überflogen haben muß, wurde bei dem Versuch, die Eisenbahn bei Wesel zu zer-
stören, schon gestern herabgeschossen. Mehrere andere französische Flugzeuge sind
gestern über dem Eifelgebiet zweifelsfrei festgestellt. Auch diese müssen belgisches
Gebiet überflogen haben. Gestern warfen französische Flieger Bomben auf Bahnen
bei Karlsruhe und Nürnberg. Frankreich hat uns somit in Kriegszustand versetzt.
Bitte Eure Exzellenz Vorstehendes heute nachmittag 6 Uhr der dortigen Regierung
mitzuteilen, Ihre Pässe zu fordern und nach Ubergabe der Geschäfte an die
amerikanische Botschaft abzureisen.
109.
Deutschland und Belgien.
Quelle: Telegramm des Staatssekretärs der Auswärtigen Angelegen-
heiten an den deutschen Gesandten in Brüssel vom 2. August 1914.
Fundort: Kriegsdepeschen. Bd. 1. S. 38 und 39.
Der Kaiserlichen Regierung liegen zuverlässige Nachrichten vor über den be-
absichtigten Aufmarsch französischer Streitkräfte an der Maasstrecke Givet—Namur.
Sie lassen keinen Zweifel über die Absicht Frankreichs, durch belgisches Gebiet
gegen Deutschland vorzugehen.
Die Kaiserliche Regierung kann sich der Besorgnis nicht erwehren, daß Belgien
trotz besten Willens nicht imstande sein wird, ohne Hilfe einen französischen Vor-
marsch mit so großer Aussicht auf Erfolg abzuwehren, daß darin eine ausreichende
Sicherheit gegen die Bedrohung Deutschlands gefunden werden kann. Es ist ein
Gebot der Selbsterhaltung für Deutschland, dem feindlichen Angriff zuvorzukommen.
Mit dem größten Bedauern würde es daher die deutsche Regierung erfüllen, wenn
Belgien einen Akt der Feindseligkeiten gegen sich darin erblicken würde, daß die
Maßnahmen seiner Gegner Deutschland zwingen, zur Gegenwehr auch seinerseits
belgisches Gebiet zu betreten. Um jede Mißdeutung auszuschließen, erklärt die
Kaiserliche Regierung das Folgende:
1) Die französische Regierung hatte die Innehaltung einer (unbesetzten Zone von
10 km zugesagt.