Full text: Wilhelm Heinzes Quellen-Lesebuch zur vaterländischen Geschichte für Lehrerbildungsanstalten und höhere Schulen. Dritter Teil. Neueste Geschichte seit 1815 bis zur Gegenwart. (3)

— 231 — 
134 
Die Gründung des Königreichs Polen. 
5. November 1916. 
Quelle: Bekanntmachung des Generalgouverneurs von Beseler 
vom 5. November 1916. 
Fundort: Hannoverscher Kurier vom 5. November 1916. (Morgenausgabe.) Nr. 32763. 
An die Bewohner des Generalgouvernements Warschau! 
Seine Majestät der Deutsche Kaiser und Seine Majestät der Kaiser von 
Osterreich und Apostolischer König von Ungarn, getragen von dem festen Ver- 
trauen auf den endgültigen Sieg ihrer Waffen und von dem Wunsche geleitet, 
die von ihren tapferen Heeren mit schweren Opfern der russischen Herrschaft ent- 
rissenen polnischen Gebiete einer glücklichen Zukunft entgegenzuführen, sind dahin 
übereingekommen, aus diesen Gebieten einen selbständigen Staat mit erblicher 
Monarchie und konstitutioneller Verfassung zu bilden. Die genauere Bestimmung 
der Grenzen des Königreiches Polen bleibt vorbehalten. Das neue Königreich 
wird im Anschluß an die beiden verbündeten Mächte die Bürgschaften finden, 
deren es zur freien Entfaltung seiner Kräfte bedarf. In einer eigenen Armee 
sollen die ruhmvollen Überlieferungen der polnischen Heere früherer Zeiten und die 
Erinnerung an die tapferen polnischen Mitstreiter in dem großen Kriege der 
Gegenwart fortleben. Ihre Organisation, Ausbildung und Führung wird in ge- 
meinsamem Einvernehmen geregelt werden. 
Die verbündeten Monarchen geben sich der zuversichtlichen Hoffnung hin, daß 
sich die Wünsche nach staatlicher und nationaler Entwicklung des Königreiches 
Polen nunmehr unter gebotener Rücksichtnahme auf die allgemeinen politischen 
Verhältnisse Europas und auf die Wohlfahrt und Sicherheit ihrer eigenen Länder 
und Völker erfüllen werden. 
Die großen westlichen Nachbarmächte des Königreiches Polen aber werden 
an ihrer Ostgrenze einen freien, glücklichen und seines nationalen Lebens frohen 
Staat mit Freuden neu erstehen und aufblühen sehen. 
Auf allerhöchsten Befehl Seiner Majestät des Deutschen Keisers. 
Der Generalgouverneur. 
135. 
Der Grundgedanke des Gesetzes über den Vaterländischen Hilfsdienst. 
5. Dezember 1916. 
Quelle: Reichstagsrede des Reichskanzlers von Bethmann Hollweg 
vom 29. November 1916. 
Fundort: Hannoverscher Kurier vom 30. November 1916. (Morgenausgabe.) Nr. 32808. 
Unsere Feinde wollen den Frieden noch nicht. In Menschenzahlen sind sie 
uns weit überlegen, und fast die ganze Welt liefert ihnen Kriegsmaterial. Was 
das heißt, das zeigen die Kämpfe an der Somme. Industrie und Organisation 
werden mit jedem Tage, den der Krieg länger dauert, entscheidender für das Ende. 
Jede Hand, die daheim Geschütze und Geschosse schafft, ersetzt einen Mann, schützt 
ein junges Leben im Schützengraben. Jede Hand, die daheim feiert, hilft dem 
Feinde. Das ist die Mahnung, die uns jeder Heeresbericht zuruft, die uns in 
Herz und Gewissen dringt. Die Motive zu diesem Gesetz sind nicht am grünen
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.