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e) die Dampfer folgende besonders in den amerikanischen Häfen ihnen allein
gestatteten Abzeichen führen: Anstrich des Schiffsrumpfes und der Aufbauten drei
Meter breite Vertikalstreifen abwechselnd weiß und rot, in jedem Mast eine große
weiß und rot karierte Flagge, am Heck die amerikanische Nationalflagge; bei
Dunkelheit müssen Nationalflagge und Anstrich der Schiffe nach Möglichkeit von
weitem gut erkennbar und die Schiffe durchweg hell erleuchtet sein; «
d) ein Dampfer wöchentlich in jeder Richtung geht, dessen Ankunft in Fal-
mouth Sonntags, Abfahrt aus Falmouth Mittwochs erfolgt;
e) Garantie der amerikanischen Regierung gegeben wird, daß diese Dampfer
keine Bannware (nach deutschen Bannwarenlisten) mit sich führen.
Karten, in denen die Sperrgebiete eingezeichnet sind, sind in je zwei
Exemplaren beigefügt. »
Den Regierungen der anderen neutralen Staaten sind entsprechende Noten
übermittelt worden.
139.
Der Bruch mit den Vereinigten Staaten von Nordamerika.
Quelle: Reichstagsrede des Reichskanzlers von Bethmann Hollweg
vom 27. Februar 1917.
Fundort: Sonderbeilage zu Nr. 13 der Kriegswochenschau. Zusammengestellt im Kriegspresseamt.
Präsident Wilson hat nach Empfang unserer Note vom 31. Januar die
diplomatischen Beziehungen zu uns schroff abgebrochen. Eine authentische Mit-
teilung über die Gründe, die er seinem Schritte gibt, habe ich bisher nicht er-
halten. Der bisherige amerikanische Botschafter hier in Berlin hat sich darauf be-
schränkt, dem Staatssekretär des Auswärtigen Amtes mündlich den Abbruch der
Beziehungen mitzuteilen und um seine Pässe zu bitten. Diese Form des Abbruches
der Beziehungen zwischen zwei großen Reichen, welche in Frieden miteinander
leben, ist wohl ohne Vorgang in der Geschichte. Bei dem Mangel eines amtlichen
Dokumentes bin ich auf eine unsichere Quelle angewiesen: auf die von Reuter
verbreitete Inhaltsangabe einer Botschaft, die Präsident Wilson am 3. Februor an
den Kongreß gerichtet hat. Hiernach soll der Herr Präsident gesagt haben, unsere
Note vom 31. Januar habe plötzlich und ohne vorherige Andeutung vorsätzlich die
in der Note vom 4. Mai 1916 gegebenen feierlichen Versprechungen zurück-
gezogent). Der Regierung der Vereinigten Staaten sei deshalb keine andere mit
ihrer Würde und Ehre vereinbare Wahl geblieben, als den Weg einzuschlagen,
den sie in ihrer Note vom 20. April 1916 für den Fall ankündigte, daß Deutsch-
land seine U-Bootmethode nicht ausgeben wolle. Meine Herren, sollte diese
Argumentation authentisch sein, so muß ich gegen sie entschieden Widerspruch
erheben.
Seit über einem Jahrhundert sind die freundschaftlichen Beziehungen zwischen
uns und Amerika sorgfältig gepflegt worden. Wir haben sie, wie sich Bismarck ein-
mal ausgedrückt hat, als ein Vermächtnis Friedrichs des Großen hochgehalten.
Beide Länder haben sich im Nehmen und Geben gut dabei gestanden.
1) In der Note vom 4. Mai 1916 versprach die Reichsregierung auch in der Krieg-
führung der U-Boote die Methoden des Kreuzerkrieges anwenden zu lassen; doch machte
sie das Versprechen von der Bedingung abhängig, daß nunmehr Amerika auch bei Eng-
land die Beobachtung der völkerrechtlichen Normen mit allem Nachdruck durchsetzen werde.