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essen der deutschen Nation und nicht partikularistische Bestrebungen zur Geltung
kommen werden:).
Diese Bürgschaft kann Eurer Majestät Staatsministerium nur in einer wahren,
aus direkter Beteiligung der ganzen Nation hervorgehenden National-
Vertretung finden?). Nur eine solche Vertretung wird für Preußen die
Sicherheit gewähren, daß es nichts zu opfern hat, was nicht ganz Deutschland
zugute komme. Kein noch so künstlich ausgedachter Organismus von Bundes-
behörden kann das Spiel und Widerspiel dynastischer und partikularistischer Inter-
essen ausschließen, welches sein Gegengewicht und sein Korrektiv in der National-
vertretung finden muß. In keiner Versammlung, die aus dem ganzen Deutsch-
land nach dem Maßstab der Bevölkerung durch direkte Wahlen hervorgeht, wird
der Schwerpunkt so wenig außer Deutschland, so auch nie in einen einzelnen, von
dem Ganzen sich innerlich loslösenden Teil fallen; darum kann Preußen mit Ver-
trauen in sie eintreten. Die Interessen und Bedürfnisse des preußischen Volkes
sind wesentlich und unzertrennlich identisch mit denen des deutschen Volkes; wo
dies Element zu seiner wahren Bedeutung und Geltung kommt, wird Preußen
niemals befürchten dürfen, in eine seinen eigenen Interessen widerstrebende
Politik hineingezogen zu werden 3)
Die Kundgebungen der preußischen Landesvertretung werden schon jetzt mit
Bestimmtheit erkennen lassen, daß nur solche Änderungen der bestehenden Bundes—
verträge auf ihre demnächstige verfassungsmäßige Zustimmung zu rechnen haben,
vermöge deren die Würde und die Machtstellung Preußens und die Interessen
der gesamten deutschen Nation in gleichem Maße ihre Berücksichtigung finden.
Das preußische Volk bildet einen so wesentlichen Bestandteil des deutschen
und ist an seinen Bedürfnissen und Interessen, wie in seinen Wünschen und Ge—
sinnungen mit der Gesamtheit der deutschen Nation so innig verwachsen, daß die
Stimme des preußischen Landtags zugleich die bisher fehlenden Anhaltspunkte
für die Beurteilung der Aufnahme der beabsichtigten Institutionen von seiten des
deutschen Volkes gewähren wird.
32.
XDie Veranlassung zum Dinischen Kriege.
1864.
Quelle: Das Ultimatum der beiden deutschen Großmächte vom
16. Januar 1864. (Französisch.)
Ülbersetzung: Aegidi und Klauhold a. a. O. Bd. 6. Nr. 1428.
Die Regierungen von Österreich und Preußen hatten sich der Hoffnung hin-
gegeben, daß die am 18. November von Sr. Majestät dem König Christian IX.
sanktionierte und mit dem 1. Januar 1864 ins Leben zu treten bestimmte ge-
meinsame Verfassung für Dänemark und Schleswig noch vor diesem Termine
würde außer Kraft gesetzt werden. Diese Hoffnung ist nicht erfüllt worden. Mit
dem 1. Januar d. J. ist die Verfassung rechtlich in Kraft getreten und dadurch
die Inkorporation Schleswigs vollzogen. Die königlich dänische Regierung hat
dadurch die Verpflichtungen, welche sie im Jahre 1852 sowohl dem Deutschen
Bunde, als insbesondere den beiden deutschen Mächten gegenüber eingegangen ist,
auf unzweideutige Weise gebrochen und einen Zustand hervorgerufen, der als
1) Vgl. Nr. 24. 2) Vgl. Nr. 36. C. 3) Vgl. Nr. 24.