Kriegssteuervorlagen
„Das Einkommen wird von den Einzelstaaten und
Kommunen bei seinem Entstehen an seiner Wurzel als
Einkommen gefaßt. Die Besteuerung und Verwendung
des Einkommens liegt nun in der Weise beim Reich, daß
derjenige Teil, der verbraucht wird, unter den Umsatz-
stempel fällt, und zwar proportional zum Verbrauch,
und derjenige, der nicht verbraucht wird, also einen Ver-
mögenszuwachs bildet, unter die Vermögenszuwachs-
steuer fällt.“
Wenn ich die Umsatzstempelvorlage nicht von vornherein
einbrachte, so war für mich in erster Linie bestimmend die
Befürchtung, daß diese Neuerung als allzu kühn abgelehnt
werden würde. Den bereits dreimal vom Reichstag ab-
gelehnten Quittungsstempel schlug ich vor, weil ich der
Ablehnung so gut wie sicher war und dann wenigstens
die Aussicht hatte, daß man mir aus dem Reichstag heraus
als Ersatz die Umsatzsteuer präsentieren könnte.
So geschah’s.
Der Abgeordnete Müller-Fulda erwies mir, ohne es selbst
zu ahnen, den von mir erwarteten Gefallen.
Am schlimmsten verunstaltet wurde das Kriegsgewinn-
steuergesetz.
Die Verteilung der Steuergebiete zwischen Reich und
Einzelstaaten legte es nahe, die Kriegsgewinnsteuer als
eine Steuer von dem während des Krieges eingetretenen
Vermögenszuwachs zu konstruieren. Den Nachteil, daß
bei dieser Konstruktion der Sparsame getroffen und der
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