Full text: Der Weltkrieg. II. Band. (2)

Geschäftsbereich des Reichsamts des Innern 
  
setzte sie, fast etwas vorwurfsvoll, hinzu: „Mit Gottes 
Hilfe!“ 
Am 1. Mai trat ich das neue Amt an. 
Zu dem Geschäftsbereich des Reichsamts des Innern 
gehörte damals die gesamte innere Politik, die Angelegen- 
heiten des Bundesrats, die gesamte Sozialpolitik und die 
wirtschaftlichen Angelegenheiten. Letztere mit Einschrän- 
kungen. Schon vor dem Kriege waren die Angelegenheiten 
der auswärtigen Handelspolitik vom Auswärtigen Amt, 
das hierfür eine eigene handelspolitische Abteilung hatte, 
mit dem Reichsamt des Innern gemeinschaftlich bear- 
beitet worden. Gleich zu Anfang des Krieges hatten die 
Militärbehörden, insbesondere die Kriegsrohstoffabteilung 
des Kriegsministeriums, einen wichtigen Teil der wirt- 
schaftlichen Angelegenheiten, nämlich ungefähr alles, 
was mit der Ausrüstung und Versorgung des Heeres im 
Zusammenhang stand, an sich genommen. Der Belage- 
rungszustand und die Art und Weise, wie das auf Grund 
des Belagerungszustandes den Generalkommandos zu- 
stehende Verordnungsrecht ausgelegt und gehandhabt 
wurde, gab den militärischen Stellen die Möglichkeit 
eines viel prompteren Zugreifens, als das sogenannte 
„Ermächtigungsgesetz‘‘ vom 4. August den Zivilbehörden. 
Durch dieses Gesetz war der Bundesrat ermächtigt 
worden, „während der Zeit des Krieges diejenigen gesctz- 
lichen Maßnahmen anzuordnen, welche sich zur Abhilfe 
gegenüber wirtschaftlichen Schädigungen als notwendig 
ı2 Helfferich, Weltkrieg II 177
	        
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