Full text: Der Weltkrieg. II. Band. (2)

Kein deutsches Moratorium 
  
folgenden drei Tage ausgedehnt wurde, was praktisch einer 
Sperre der Bankschalter während der stürmischsten Tage 
gleichkam. Außerdem sah man sich in allen kriegführenden 
Ländern, außer Deutschland, und in zahlreichen neutralen 
europäischen und überseeischen Ländern genötigt, Mo- 
ratorien einzuführen, teils für den Wechselverkehr, teils 
für den gesamten Bankverkehr, teils für alle Zahlungs- 
verpflichtungen unter Privaten. In Deutschland dagegen 
kam man in eingehenden Beratungen aller beteiligten In- 
stanzen zu dem Entschluß, von dem Erlaß eines Mora- 
toriums abzusehen. Man begnügte sich mit Gegenmaß- 
nahmen, die die deutsche Geschäftswelt vor der Wirkung 
der im Ausland erlassenen Moratorien schützten. Außer- 
dem wurde die Möglichkeit geschaffen, im Einzelfall beim 
Vorliegen eines wirklichen Notstandes die Zahlungsfristen 
durch gerichtliches Urteil hinauszuschieben. Im übrigen 
wurde die Zahlungsfähigkeit der deutschen Wirtschaft 
durch eine Reihe positiver Maßnahmen und Einrichtungen 
aufrechterhalten, die das Zusammenwirken der Reichs- 
bank, der Darlehnskassen, der Genossenschaften und Spar- 
kassen in wirksamer Weise ergänzten; so insbesondere 
durch die in freiwilligem Zusammenschluß der beteiligten 
Kreise geschaffenen Kriegskreditbanken und die Verein- 
barungen der Bodenkreditinstitute über die Bevorschussung 
von Hypotheken. 
Durch dieses ruhige, sichere und planmäßige Vorgehen 
gelang es, in wenigen Tagen der Erregung des Publikums 
3I
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.