Kein deutsches Moratorium
folgenden drei Tage ausgedehnt wurde, was praktisch einer
Sperre der Bankschalter während der stürmischsten Tage
gleichkam. Außerdem sah man sich in allen kriegführenden
Ländern, außer Deutschland, und in zahlreichen neutralen
europäischen und überseeischen Ländern genötigt, Mo-
ratorien einzuführen, teils für den Wechselverkehr, teils
für den gesamten Bankverkehr, teils für alle Zahlungs-
verpflichtungen unter Privaten. In Deutschland dagegen
kam man in eingehenden Beratungen aller beteiligten In-
stanzen zu dem Entschluß, von dem Erlaß eines Mora-
toriums abzusehen. Man begnügte sich mit Gegenmaß-
nahmen, die die deutsche Geschäftswelt vor der Wirkung
der im Ausland erlassenen Moratorien schützten. Außer-
dem wurde die Möglichkeit geschaffen, im Einzelfall beim
Vorliegen eines wirklichen Notstandes die Zahlungsfristen
durch gerichtliches Urteil hinauszuschieben. Im übrigen
wurde die Zahlungsfähigkeit der deutschen Wirtschaft
durch eine Reihe positiver Maßnahmen und Einrichtungen
aufrechterhalten, die das Zusammenwirken der Reichs-
bank, der Darlehnskassen, der Genossenschaften und Spar-
kassen in wirksamer Weise ergänzten; so insbesondere
durch die in freiwilligem Zusammenschluß der beteiligten
Kreise geschaffenen Kriegskreditbanken und die Verein-
barungen der Bodenkreditinstitute über die Bevorschussung
von Hypotheken.
Durch dieses ruhige, sichere und planmäßige Vorgehen
gelang es, in wenigen Tagen der Erregung des Publikums
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