128 Hinter den Kulissen.
und rechtlichen Zustand zu ändern. Oie Königliche
Regierung stellt fest, daß die k. u. k. Kegierung in
dieser Richtung keinerlei Vorstellung erhoben hat,
abgesehen von dem Falle eines Lehrbuches, hinsichtlich
dessen die k. u. k. Regierung eine vollkommen befrie-
digende Aufklärung erhalten hat. Serbien hat während
der Dauer der Balkankrise in zahlreichen Fällen Be-
weise für seine pazifistische und gemäßigte Politik
geliefert, und es ist nur Serbien und den Opfern, die
es ausschließlich im Interesse des europäischen Friedens
gebracht hat, zu danken, wenn dieser Friede erhalten
geblieben ist.
Dazu bemerkt die Österreichisch-Unga-
rische Regierung:
Die Königlich Serbische Regierung beschränkt
sich darauf, festzustellen, daß seit Abgabe der Er-
Aärung vom 18. März 1909 von seiten der Serbischen
Regierung und ihrer Organe kein Versuch zur #An-
derung der Stellung Boesniens und der Herzego-
wina unternommen wurde.
Damit verschiebt sie in bewußt willkürlicher Weise
die Grundlagen unserer Demarche, da wir nicht die
Behauptung aufgestellt haben, daß sie und ihre
Organe in dieser Richtung offiziell irgend etwas
unternommen hätten.
Unser Gravamen geht vielmehr dahin, daß sie
hes trotz der in der zitierten Note übernommenen
Verpflichtungen unterlassen hat, die gegen die
territoriale Integrität der Monarchie gerichtete Be-
wegung zu unterdrücken.
Ihre Verpflichtung bestand also darin, die ganze
Richtung ihrer Politik zu ändern und zur österreichisch-
ungarischen Monarchie in ein freundnachbarliches