Full text: Gesetz über den vaterländischen Hilfsdienst vom 5. Dezember 1916.

18 Einleitung. 
schlungenen Pfade des Gesetzes sein. Die Ausführungs. 
bestimmungen, -Erlasse usw. sind zwar bereits vollständig 
in die Erläuterungen hineingearbeitet, außerdem aber noch 
in Abschnitt D wörtlich wiedergegeben. Einzelne wich- 
tige Fragen sind in Abschnitt E im Zusammenhang be- 
handelt, so der Einfluß des Hilfsdienstes auf bestehende 
Verträge, die Stillegung und Zusammenlegung von Be- 
trieben, die soziale Versicherung der im Hilfsdienst täti- 
gen Personen. Ein besonderes Kapitel ist der Frau im 
Hilfsdienst gewidmet, um auf ihre so erwünschte Mitarbeit 
für die Ziele des Gesetzes anregend zu wirken. Praktische 
Winke für die Interessenten enthält der Teil, der sich mit 
den Hilfsdienstbehörden und dem Verkehr mit ihnen be- 
faßt, sowie die Zusammenstellung von Mustern verschie- 
denster Art.
	        
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