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Nro. IV.
Auszug aus Herzog Erich 1 Privilegium für
die Landschaft zwischen Deister und Leine,
meist mit Beibehaltung der eigenen Worte
der Urkunde.
Am Tage Bernwardi Epilcopi 1526.
1) Prälaten, Nitterschaft und Städte beider Lande, des
Landes zwischen Deisier und Leine und Oberwald
verwilligen dem Herzog zu Bezahlung seiner heftigen
und wichtigen Schulden, 96,000 Gulden.
2) Die Landschaft zwischen Deister und Leine sammt dem
neuen zugewunnenen Lande (dem Hildesheimischen) gibt
dazu 60,000 Gulden, und noch daneben 26,000 Gulden,
den Ziseschatz den sie auch zugelegt, so daß die ganze von
dieser Landschaft übernommene Summe auf 92,000 Gulden
sich beläuft, ohne die aufgewachsene Zinse. Daher
vereinigte sich der Herzog mit diesen Landsiänden auf folgende
Punkte:
a) diese Landschaft und ihre Nachkommen bei ihrer Freiheit,
Privilegien, Gerechtigkeit auch Gerichten an allen
Orten bleiben zu lassen, sie daran nicht zu beschweren
noch zu nöthigen, an Erbgütern oder Pandgütern,
so daß ein jeder geistlicher oder weltlicher seiner Maier
und Güter mächtig sey, jene zu setzen und zu entfetzen,
auf was Art auch Maier oder Koͤther es verursacheten.
Der Herzog verspricht die Maier der Geistlichen und
Buͤrger des Dienstes halber auf Maasse setzen lassen,