90
S. 82) gefordert werden, auch die Angabe enthalten, ob die bisherige Entwicklung
der körperlichen Constitution des Candidaten keine Anlage zu einer Lungen= oder son-
stigen Krankheit, die ihn für den Schullehrerstand untüchtig machen würde, vermuthen
lasse.
Stuttgart den 27. Januar 1330. Camerer.
b) Anmeldungsfrist für die Aufnahme in das katholische Schullehrer-Seminar in Gmünd.
Diejenigen katholischen Schulamts-Candidaten, welche die Vorbereitungszeit bei
den aufgestellten Präparanden-Lehrern im Mai d. J. vollenden, und nun in das katho-
lische Schullehrer-Seminar zu Gmünd aufgenommen zu werden wünschen, haben ihre
Eingaben nach §. 12 der organischen Stratuten für dieses Seminar vom 15. Januar
1825 (Reg. Blatt S. 22) und nach den weirern Besiimmungen der Vorladung vom
20. Februar 1827 (Reg. Blatt S. 81) bis zum 15. Mai an den katholischen Kirchen-
rath einzuschicken. Später einkommende Bittschriften bleiben unberücksichtiget.
Stuttgart den 27. Januar 1830. Camerer.
c) Prüfung der katholischen Schul-Incipienten für Schul-Provisorate.
Diejenigen Schul-Incipienten, welche die gesehliche Bildungszeit ausser dem Schul-
lehrer-Seminar bis zum 31. Mai d. J. vollenden, haben sich zur Prüfung ihrer Be-
fähigung zu Schul-Provisoraten bis zum 1. Juni d. J. durch den betreffenden Schul-
Inspektor bei dem K. katholischen Kirchenrath schriftlich zu melden, worauf ihnen das
Weitere bekannt gemacht werden wird.
Stuttgart den 27. Januar 1850. Camerer.
d) Termine für die Dienst-Prüfungen der katholischen Schullehrer und Provisoren.
Die diesjährigen Schullehrer-Dienst-Prüfungen werden Dienstags den 27. April
und Dienstags den 5. Oktober nebst den darauf folgenden Tagen gehalten werden.
Es haben zu erscheinen:
1) die in Folge der ersten Dienst-Prüfung angestellten Schullehrer, wenn sie zur
Beförderung auf bessere Stadt= und Land-Schuldienste fähig erklärt werden
wollen;