Full text: Die slawischen Siedelungen im Königreich Sachsen mit Erklärung ihrer Namen.

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sie von diesen zu unterscheiden, indem man ihrer Gewerbebezeich— 
nung den Zusatz „Wend“ gab und z. B. einen solchen Fleischer 
Wendschlächter benannte. Fanden wirklich hie und da Wenden in 
Städten Aufnahme, so erhielten sie eine bestimmte Gasse als Wohn- 
sitz angewiesen; daher die Wendengasse in Zeitz, Braunschweig u. s. w. 
Mit gleicher Strenge suchte man den Bürgerstand von wen- 
dischen Eindringlingen rein zu halten und verstand sich erst in 
später Zeit dazu, diese Ausschließung fallen zu lassen. Im Jahre 
1438 bestimmen Satzungen der Stadt Zeulenroda: Sie sullen in 
keiner weise wissens einnehmen zu bürgern pömisch (wendisch) 
und verloffen Leuth, auch die entronnen oder unerlich geboren 
sind. Waren dennoch hie und da in älterer Zeit Wenden in den 
Bürgerstand aufgenommen worden, so wurden bald genug vielfach 
den Eintritt verwehrende oder erschwerende Bestimmungen erlassen. 
So erklärt 1409 der Rat von Lüneburg: Dat he nun mehr 
keinen wendischen Mann to Borgher nemen wolle, und erst 
1570 ordnet derselbe an, „daß den Wenden, ob sie gleich vorzeiten 
der Bürgerschaft verlustig erklärt worden, der Zugang zum Bürger- 
rechte nicht gänzlich mehr versagt sein solle“; die Beschränkungen 
wurden 1676 und 1680 vollständig aufgehoben. Von manchen 
anderen Städten sind Erlasse gleicher Art uns überliefert, welche 
übereinstimmend Zeugnis von der tiefen Abneigung ablegen, welche 
die Deutschen gegen ihre wendischen Landesgenossen erfüllte. 
Während so die Zustände im allgemeinen in den Ländern 
sich gestalteten, die gänzlich dem Slaventume entrissen waren, 
entwickelten sich die Verhältnisse erklärlicherweise in der Lausitz 
dem Wendentume etwas günstiger. Hier erscheinen schon im 
14. Jahrhundert, wenn nicht früher, Wenden innerhalb der neuen 
städtischen Gemeinwesen als Bürger und Ratmannen, ja als Bürger- 
meister. Eine Urkunde von 1336 (CS. II, 7, Seite 228) nennt 
uns einen Martinus Slavus als Bürger oder Ratmann von Löbau, 
1355 erscheint ein Nicolaus dictus Went (der Wende) in Kamenz 
als Bürger und Mühlenbesitzer, 1362 sogar als Bürgermeister, 
Cich Nyckil Went burgermepystir“ a. a. O. Seite 14. 18. 19. 
20), 1433 ein Jorge Wende als Bürger und Verweser des Gottes- 
hauses in Kamenz (a. a. O. Seite 57). Als indessen im Anfange 
des 16. Jahrhunderts, wo die Bedrückung der erbunterthänigen 
Landbevölkerung durch die Gutsherrschaften überhand nahm, von 
seiten der Wenden in auffällig verstärktem Maße die Aufnahme 
in die Bürgerschaft begehrt wurde, suchte man sich durch hohe Geld- 
forderungen, indem man 1518 24 Schock und 1530 sogar 100 Schock
	        
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