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sie von diesen zu unterscheiden, indem man ihrer Gewerbebezeich—
nung den Zusatz „Wend“ gab und z. B. einen solchen Fleischer
Wendschlächter benannte. Fanden wirklich hie und da Wenden in
Städten Aufnahme, so erhielten sie eine bestimmte Gasse als Wohn-
sitz angewiesen; daher die Wendengasse in Zeitz, Braunschweig u. s. w.
Mit gleicher Strenge suchte man den Bürgerstand von wen-
dischen Eindringlingen rein zu halten und verstand sich erst in
später Zeit dazu, diese Ausschließung fallen zu lassen. Im Jahre
1438 bestimmen Satzungen der Stadt Zeulenroda: Sie sullen in
keiner weise wissens einnehmen zu bürgern pömisch (wendisch)
und verloffen Leuth, auch die entronnen oder unerlich geboren
sind. Waren dennoch hie und da in älterer Zeit Wenden in den
Bürgerstand aufgenommen worden, so wurden bald genug vielfach
den Eintritt verwehrende oder erschwerende Bestimmungen erlassen.
So erklärt 1409 der Rat von Lüneburg: Dat he nun mehr
keinen wendischen Mann to Borgher nemen wolle, und erst
1570 ordnet derselbe an, „daß den Wenden, ob sie gleich vorzeiten
der Bürgerschaft verlustig erklärt worden, der Zugang zum Bürger-
rechte nicht gänzlich mehr versagt sein solle“; die Beschränkungen
wurden 1676 und 1680 vollständig aufgehoben. Von manchen
anderen Städten sind Erlasse gleicher Art uns überliefert, welche
übereinstimmend Zeugnis von der tiefen Abneigung ablegen, welche
die Deutschen gegen ihre wendischen Landesgenossen erfüllte.
Während so die Zustände im allgemeinen in den Ländern
sich gestalteten, die gänzlich dem Slaventume entrissen waren,
entwickelten sich die Verhältnisse erklärlicherweise in der Lausitz
dem Wendentume etwas günstiger. Hier erscheinen schon im
14. Jahrhundert, wenn nicht früher, Wenden innerhalb der neuen
städtischen Gemeinwesen als Bürger und Ratmannen, ja als Bürger-
meister. Eine Urkunde von 1336 (CS. II, 7, Seite 228) nennt
uns einen Martinus Slavus als Bürger oder Ratmann von Löbau,
1355 erscheint ein Nicolaus dictus Went (der Wende) in Kamenz
als Bürger und Mühlenbesitzer, 1362 sogar als Bürgermeister,
Cich Nyckil Went burgermepystir“ a. a. O. Seite 14. 18. 19.
20), 1433 ein Jorge Wende als Bürger und Verweser des Gottes-
hauses in Kamenz (a. a. O. Seite 57). Als indessen im Anfange
des 16. Jahrhunderts, wo die Bedrückung der erbunterthänigen
Landbevölkerung durch die Gutsherrschaften überhand nahm, von
seiten der Wenden in auffällig verstärktem Maße die Aufnahme
in die Bürgerschaft begehrt wurde, suchte man sich durch hohe Geld-
forderungen, indem man 1518 24 Schock und 1530 sogar 100 Schock