73.
und muß, da die Saale bestimmt als Grenze gegen die So-
raben angegeben wird, und die alten Grenzburgen Saalburg,
Saalfeld, Orlamunde, Dornburg, längs derselben errichtet:
wurden, wohl auch noch jenen Theil von Südbthüringen be-
griffen haben, der zwischen der Saalc, und dem Thüringer
Walde liegt, und ohnehin zu Ostfranken gehhrte. Darum
mochte Lambertus Schafnabg. in Pistor. script. de reb.
Germ. I. pag. 313 den Luilpold, nachdem er zur sorabi-
schen Mark gelangt war, einen „Dux Thurlugorum
nennen. Diese sorabische Mark, gehörte aber eben so gewiß
zum Herzogthume Ostfranken, und bildete einen integriren-
den Theil desselben, als die böhmische Mark eine Zubehörde
des Herzogthums Bayerns war.
Es wird diese Annahme durch eine Menge von Urkunden
bestättigt, in denen der Radenzgau, Josgan, Grabfeld rc.
stets ausdrücklich zu Ostfranken gerechnet werden; keine ein-
zige Urkunde aber aufzufinden ist, wo es analog mit jenen
z. B. „ in Francia orientalis in pago Grapteld elc.“
hieße: „ in Francia orientalis in Ppago Nordgowe“
der vielmehr stets, nebst seinen Unterabtheilungen zu Bayern
gehörig erscheint. Ihr steht nicht entgegen, daß Grafen aus
fränkischen Häusern, öfters den Nordgau mit verwalteten,
da nicht nur Grafen aus bayrischen Häusern, ebenfalls der
sorabischen Mark vorstanden, sondern auch die deutschen Kö-
nige in jenen Zeiten noch das Amt, ohne Rücksicht auf natio-
nelle Herkunfk, dem ertheilten, den sie eben hiefür tanglich
fanden, oder den sie versorgen wollten. Sonst wäre ja auch
die Folgerung statthaft, daß die Ostmark, weil sie von den
Baberbengern verwaltet wurde, ebenfalls eine Zubehörde
des ostfränkischen Herzogthumes gewesen sey; eine Behaup-=
tung, die doch noch Niemand in den Sinn gekommen. Weil