Full text: Die Kultur der Gegenwart. Band 2.8. Systematische Rechtswissenschaft. (8)

154 RUDOLPH SOHM: Bürgerliches Recht. 
in ein paar Zeilen bemerkt wird, daß alle diese Beschwerden, die der Verfasser im 
Namen der „besitzlosen Klassen‘‘ erhebt, schon längst (kraft der am ersten Entwurfe 
vorgenommenen Änderungen) durch das bürgerliche Gesetzbuch in allen wesentlichen 
Stücken ihre Erledigung gefunden haben. Eine solche Art der Darstellung kann doch 
nur den Erfolg haben, den Leser, insbesondere den Leser aus den „besitzlosen‘‘ Kreisen, 
über Art und Inhalt unseres geltenden bürgerlichen Rechtes irrezuführen. 
Für die Geschichte der italienischen Rechtswissenschaft (s. oben S. 154—156) 
vgl.: v. SAavıGNnY, Geschichte des römischen Rechtes im Mittelalter (8 Bände, 2. Auflage 
seit 1834), F. THANER, Abälard und das kanonische Recht (1900); für die Geschichte 
der deutschen Rechtswissenschaft insbesondere seit dem 16. Jahrhundert (s. 
oben $. ı56ff.): R. STINTZING, Geschichte der deutschen Rechtswissenschaft (1880. 1884), 
3. Abt. von LANDSBERG (1898. 1910), ein klassisches, von LANDSBERG glänzend zu Ende 
geführtes Werk.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.