X. Zielpunkte der Weiterentwicklung des Handelsrechts. 179
den der Geistesarbeit. Diese wird ganz besonders durch die Ausbildung der
Persönlichkeitsrechte gewährt, einer Gruppe von Rechten, die sich erst in
neuester Zeit eine besondere und die richtige Stellung im System des Privat-
rechts errungen hat; von diesen sind für den Handel besonders das Namen-,
Zeichen- und Erfinderrecht von Bedeutung; in allen Persönlichkeitsrechten
aber haben wir Normengruppen anzuerkennen, die dem Rechte und der Kraft
des Individuums, dem Werte der Individualität mitten im Massenkampfe des
Großkapitals und des Großbetriebs Rechnung tragen und Geltung verschaffen.
3. Mit dem rechtlichen Schutze der Beherrschung der materiellen Wert- Schutz
träger, der gewöhnlichen körperlichen Sachen muß sich der Kreditschutz nach ** -".
zwei Seiten hin verbinden, als Schutz der Kreditsuchenden und als Schutz der
Kreditgewährenden (Gläubigerschutz). Nach beiden Richtungen wird in dieser
Beziehung die Ausbildung des Gesellschaftsrechts, namentlich des Aktien-
gesellschaftsrechts (Schutz der Gesellschaftsgläubiger, neben dem Schutze der
Aktionäre), dann die Verfeinerung und Festigung des Rechtes der Wertpapiere
und die Ausbildung, ja großenteils Neueinführung des Systems der Sachen-
haftung (Warenlombard, Warrantsystem u. dgl.) von hervorragender Bedeutung.
4. Den in neuester Zeit sich bildenden und gewiß in kommenden Menschen- Der Staat unddie
altern noch zunehmenden Riesenbetrieben gegenüber, welche mit Hundert- ""nebe.
tausenden von Arbeitern und Hunderten von Millionen sich auf dem Weltmarkte
‘betätigen, diesen äußersten Entwicklungen der kapitalistischen Gesellschaft
wird der Staat nicht mit kleinlichen Polizeimitteln hemmend entgegentreten
dürfen oder können. Die vis attractiva der Riesenunternehmungen ist nun
einmal nicht aufzuhalten: der Warenhandel konzentriert sich in Warenhäusern,
der Geldhandel in den Gruppierungen vereinter Großbanken, der Fabrikbetrieb
in den Trusts und Kartellen gewaltiger geeinter Aktiengesellschaften: die
Zukunft wird in diesen Großallianzen noch Gewaltigeres zeitigen, als wir ahnen
können.
Ausartungen der Großbetriebe, insbesondere Entartungen zur Schädigung
der Persönlichkeitsrechte wird nur der Staat durch eine großzügige und haupt-
sächlich internationale Politik ausschließen können: zumeist wohl auf dem
Gebiete des Zoll- und Steuerwesens. Vieles Unwürdige und Schädliche wird aber
durch die Freiheit selbst ausgeschieden werden, die ja vielfach selbst das Gegen-
gift erzeugt gegen das, was durch ihren Mißbrauch gefehlt wird. Auf dieser
Basis wird sich das Handelsrecht fortentwickeln und auch in der Zukunft seiner
kulturellen Aufgabe gerecht werden unter den Völkern der Erde.
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