Full text: Die Kultur der Gegenwart. Band 2.8. Systematische Rechtswissenschaft. (8)

X. Zielpunkte der Weiterentwicklung des Handelsrechts. 179 
den der Geistesarbeit. Diese wird ganz besonders durch die Ausbildung der 
Persönlichkeitsrechte gewährt, einer Gruppe von Rechten, die sich erst in 
neuester Zeit eine besondere und die richtige Stellung im System des Privat- 
rechts errungen hat; von diesen sind für den Handel besonders das Namen-, 
Zeichen- und Erfinderrecht von Bedeutung; in allen Persönlichkeitsrechten 
aber haben wir Normengruppen anzuerkennen, die dem Rechte und der Kraft 
des Individuums, dem Werte der Individualität mitten im Massenkampfe des 
Großkapitals und des Großbetriebs Rechnung tragen und Geltung verschaffen. 
3. Mit dem rechtlichen Schutze der Beherrschung der materiellen Wert- Schutz 
träger, der gewöhnlichen körperlichen Sachen muß sich der Kreditschutz nach ** -". 
zwei Seiten hin verbinden, als Schutz der Kreditsuchenden und als Schutz der 
Kreditgewährenden (Gläubigerschutz). Nach beiden Richtungen wird in dieser 
Beziehung die Ausbildung des Gesellschaftsrechts, namentlich des Aktien- 
gesellschaftsrechts (Schutz der Gesellschaftsgläubiger, neben dem Schutze der 
Aktionäre), dann die Verfeinerung und Festigung des Rechtes der Wertpapiere 
und die Ausbildung, ja großenteils Neueinführung des Systems der Sachen- 
haftung (Warenlombard, Warrantsystem u. dgl.) von hervorragender Bedeutung. 
4. Den in neuester Zeit sich bildenden und gewiß in kommenden Menschen- Der Staat unddie 
altern noch zunehmenden Riesenbetrieben gegenüber, welche mit Hundert- ""nebe. 
tausenden von Arbeitern und Hunderten von Millionen sich auf dem Weltmarkte 
‘betätigen, diesen äußersten Entwicklungen der kapitalistischen Gesellschaft 
wird der Staat nicht mit kleinlichen Polizeimitteln hemmend entgegentreten 
dürfen oder können. Die vis attractiva der Riesenunternehmungen ist nun 
einmal nicht aufzuhalten: der Warenhandel konzentriert sich in Warenhäusern, 
der Geldhandel in den Gruppierungen vereinter Großbanken, der Fabrikbetrieb 
in den Trusts und Kartellen gewaltiger geeinter Aktiengesellschaften: die 
Zukunft wird in diesen Großallianzen noch Gewaltigeres zeitigen, als wir ahnen 
können. 
Ausartungen der Großbetriebe, insbesondere Entartungen zur Schädigung 
der Persönlichkeitsrechte wird nur der Staat durch eine großzügige und haupt- 
sächlich internationale Politik ausschließen können: zumeist wohl auf dem 
Gebiete des Zoll- und Steuerwesens. Vieles Unwürdige und Schädliche wird aber 
durch die Freiheit selbst ausgeschieden werden, die ja vielfach selbst das Gegen- 
gift erzeugt gegen das, was durch ihren Mißbrauch gefehlt wird. Auf dieser 
Basis wird sich das Handelsrecht fortentwickeln und auch in der Zukunft seiner 
kulturellen Aufgabe gerecht werden unter den Völkern der Erde. 
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