Full text: Die Kultur der Gegenwart. Band 2.8. Systematische Rechtswissenschaft. (8)

Hygiene. 
454 EDMUND BERNATZIK: Verwaltungsrecht. 
Anschein, als ob sie eine radikale Umwälzung in der Stellung der Ärzte, Apo- 
theker usw. nach sich ziehen wollte. 
Aus allen diesen Elementen ist die Gesundheitspflege der Gegenwart 
hervorgewachsen, welche einen der wichtigsten Bestandteile der ganzen Sozial- 
politik, ja genau betrachtet, ihren Kernpunkt bildet. Alle Verwaltungsressorts 
stehen mit der Gesundheitspflege und der mit ihr untrennbar verbundenen 
Gesundheitspolizei in irgendeinem Kontakt, und manche Teile des Verwaltungs- 
rechtes, wie das Gewerbe-, Wasser-, Bau-, Schul-, Berg-, Forstrecht sind tief 
von ihr beeinflußt worden. Sie drängt uns die Überzeugung von dem inneren 
Zusammenhange aller Gebiete der Kulturpflege auf, sie zwingt uns aber auch 
die Einsicht in die Solidarität gewisser Interessen der gesamten Bevölke- 
rung auf. Wir begreifen heute, daß die Gesundheitspflege nicht bloß den 
Interessen der besitzenden Klassen etwa wegen der Seuchengefahr dient, 
wir wissen auch, daß sie ebensowenig bloß den Interessen der besitzlosen 
Klassen dient, und wir sind uns vollkommen klar darüber, daß sie die 
Schlagfertigkeit des Heeres bedingt, daß die Erfolge des Unterrichtswesens 
von ihr abhängen, daß ihre Vernachlässigung sich in den Armenlasten, in der 
Strafrechtspflege, in der Volkswirtschaftspolitik rächt. Hygiene des sexuellen 
Lebens (verbunden mit einer erheblichen Verbesserung der barbarischen Lage 
der Frauen der besitzlosen Klassen), Überwachung und Verringerung der 
Prostitution, Beschränkung des Alkoholgenusses, naturgemäße Ernährung der 
Säuglinge, Erhaltung der Nährfähigkeit der Mütter, Beteilung mit „Still- 
prämien‘‘, Kinderpflege, Schulhygiene, Verhinderung gefährlicher und gesund- 
heitsschädlicher Arbeitsgelegenheit in der Fabrik, im Gewerbe und in der 
Heimarbeit, Verbot gesundheitsschädlicher Wohnungen und Schaffung gün- 
stigerer Wohnungsbedingungen und neuerdings auch von Wohnungsgelegen- 
heit seitens der Kommunen, Beschaffung von Trinkwasser und Milch, Kontrolle 
des Nahrungsmittelverkehrs, Abfuhr der Sink- und Abfallstoffe, Trockenlegung 
des Bodens, Reinhaltung der Luft, Anlegung von Parks und Volksgärten, 
Einführung kommunaler Schlachthäuser, Regelung des Begräbniswesens, sind 
die wichtigsten vorläufigen Ziele der Gesundheitspflege und -polizei. Kein 
Zweifel, daß diese das 20. Jahrhundert noch viel weiter in sozialistische Ein- 
richtungen hineintreiben werden als bisher geschehen. Denn schlimmer als die 
Gesundheitsschädlichkeit der Nahrungsmittel, der Wohnung, der Arbeits- 
gelegenheit ist der völlige Mangel derselben, und absurd ist es, notwendigen 
Wirkungen steuern zu wollen, ihre Ursachen aber fortbestehen zu lassen. 
IX. Die Volkswirtschaftspflege. Und nunmehr wäre zum Schlusse 
noch die Stellung des modernen Staates zur Volkswirtschaftspflege zu 
überschauen. Auch dieses allerwichtigste Gebiet der Kulturpflege steht mit 
den übrigen im innigsten Zusammenhange. Ohne Wohlstand und ohne an- 
gemessene Verteilung des Wohlstandes keine Bildung, keine Wissen- 
schaft, keine Kunst und keine Technik, keine Gesundheitspflege, ja nicht 
cinmal eine höhere Stufe der Sitte und der Religion! Und ohne zielbewußtes
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.