Literatur. 467
GAVERNITZ, Zum sozialen Frieden I. 5. 402ff. Weitere |Literatur im Handwörterbuch
der Staatswissenschaften, Artikel „Toynbee‘.
S. 452, Z. ı8 Zurückdämmung der schiechten Presse: Man darf es in dieser Hin-
sicht als charakteristisch betrachten, daß in allen Volksbibliotheken ein „Emporlesen“
beobachtet wird. Der Leser fängt mit dem Schauerroman an, geht dann zum literarischen
Roman, schließlich zur wissenschaftlichen Lektüre über.
S. 454, Z.22 Naturgemäße Säuglingsernährung: Es soll an dieser Stelle nicht
unterlassen werden hervorzuheben, daß zuerst Rousseau es war, der in einer berühmten
Stelle des fünften Buches des „Emil'‘ den Damen des ancien regime ihre natürliche
Pflicht, die Kinder zu stillen, vorgehalten hat.
S.455, Z. ı2 „Laisser faire, laisser aller‘: Über die Geschichte dieses Lehrsatzes
siehe ONCKEN, Die Maxime laisser faire, laisser aller, Bern 1886, und derselbe in der
Geschichte der Nationalökonomie I. 1902, S. 246ff.; ferner den Artikel: „Physiokratis-
mus‘ von Lexis im Handwörterbuch der Staatswissenschaften, 3. Aufl., 6. Bd.; daselbst
weitere Literatur.
5.455, Z. ı8 Bedingtes Eingreifen der Obrigkeit in die freie Willenssphäre des
Menschen: Übrigens gaben manche nicht einmal dies zu.
S. 455, Z. ı9 Einfluß der Lehre Calvins auf diese Auffassung: Siehe hierzu die
trefflichen Nachweise von MAX WEBER, Die protestantische Ethik und der Geist des
Kapitalismus. Archiv für Sozialw. und Sozialpolitik, 20. u. 2ı. Band.
S.455, Z.20 Die „invisible hand“; Dies Schlagwort stammt von ADAM SMITH,
Wealth of nations (1776). Über ADAM SMITH existiert eine riesige Literatur, von der
hier nicht einmal die Hauptwerke zitiert werden könen. Eine Übersicht gibt der Artikel
Adam Smith im Handwörterbuch der Staatswissenschaften und im Wörterbuch der
Volkswirtschaft,
S. 455, Z.33 Die Arbeitskraft keine Ware: Der erste, der, meines Wissens, die Auf-
richtigkeit der Naturrechtslehre in Zweifel zog, war der seinerzeit viel gelesene, aber
später verschollene LINGUET (hingerichtet 1794). Witzig vergleicht er „trotz dem Ge-
kreische in der Voliere der Philosophen‘ ‚die Deklamationen gegen den Reichtum mit
dem Schrei des Raubvogels, bevor er die Taube zerreißt, die er in seinen Fängen hat“‘,
Theorie des lois civiles 1767, II, S. 5ı8. Über Linguet vgl. ANDRE LICHTENBERGER in der
Re&volution frangaise XXV. 1893, S. 97, und Le socialisme au XV1IlImesiecle, 1895, S. 288 ff.
S. 455, Z.40 Versagung der Koalitionsfreiheit und des Streikrechts in der fran-
zösischen Revolution: Siehe besonders die „Loi Chapelier‘“' in Frankreich 1791.
S. 456, Z. 3 MANDEVILLE: Sein berüchtigtes Gedicht erschien zuerst 1706 unter
dem Titel „The grumbling hive“, mit dem bezeichnenden Untertitel: Private vices,
public benefits. Es wurde dann von ihm 1723 zur „Fable of the bees'‘ erweitert. 1740
ins französische übersetzt, hat es auf die Enzyklopädisten, so insbesondere Helvetius,
großen Einfluß geübt. M. leugnet die Existenz altruistischer Gefühle, erklärt sie für
Selbsttäuschung und versucht den Nachweis, daß das Wohl des Staates dadurch her-
beigeführt werde, daß jeder seinen Egoismus befriedige. Er behauptet, daß nur nied-
rige Löhne und Elend den Arbeiter auf die Dauer zur Arbeit treiben und daher eine
volkswirtschaftliche Notwendigkeit seien. HASBACH, La Rochefoucauld und Mandeville
in Schmollers Jahrb. XIV. S. ıfl. HEINRICH DIETZEL im Handwörterbuch der Staats-
wissenschaften, 3. Aufl. VII., S. 436—446. PAUL SAKMANN, Bernard de Mandeville, Frei-
burg 1897. SCHATZ, L’individualisme &conomique et social Paris 1907. CARL PRIBRAM, Die
Entstehung der individualistischen Sozialphilosophie, Leipzig 1912, S. 65ff.
5.457, Z.40 Abkehr vom System der Handels- und Gewerbefreiheit: Über die
Vereinigten Staaten hatte bereits JAMES BRyYCcE, American Commonwealth, 2. Aufl. 1891,
II. Bd., S. 417— 435, Erstaunliches berichtet. Die weiteren ungeheuren Fortschritte
dieser Bewegung schildert u. a. E. HERR, Der Zusammenbruch der Wirtschaftsfreiheit
und der Sieg des Staatssozialismus in den Vereinigten Staaten, Jena 1906.
5.458, Z. 8 Mittelstandsbewegung: Über sie (mit Ausschluß der Beamtenbewe-
30*