Full text: Die Kultur der Gegenwart. Band 2.8. Systematische Rechtswissenschaft. (8)

548 FERDINAND VON MARTITZ: Völkerrecht. 
Schluß. Damit fügen sich die Linien derjenigen Rechtsordnung, die die 
moderne Welt als ihr Völkerrecht begreift, zu einem wohlabgerundeten Ganzen 
zusammen. Erwachsen ist es ursprünglich aus dem Kriegszustande, und noch 
heute steht und fällt es mit dem Kriege; und der Gedanke, daß mit den 
Mitteln und Formen, die es gewährt, die Abschaffung des Krieges im Wege 
Rechtens durchgeführt oder auch nur vorbereitet werden, daß das Völkerrecht 
sich selbst aus seinen Angeln heben könnte, ist nichts anderes als ein Hirn- 
gespinst. Aber von dem Phänomen des Krieges ausgehend, hat das Völker- 
recht in zunehmender Klärung und Entfaltung das Recht des Friedenszustandes 
erfaßt, den es als die normale Ordnung der Staatenwelt anerkennt und fordert. 
Die Axiome, die es einstmals hierbei zugrunde legte: die Souveränität des 
Einzelstaates, seine Territorialität, die rechtliche Bindekraft des Staatsver- 
trages, der Gesandtenschutz, die Freiheit des Meeres, das Recht der Neutra- 
lität, waren, einfach, gering. an Zahl und disparat. Erst der hinzutretende 
Gedanke, daß die Staaten nicht isoliert nebeneinander bestehen, daß sie die 
Glieder einer weltumfassenden Interessengemeinschaft bilden, hat aus jenen 
dürftigen und zerstreuten Sätzen ein System entstehen lassen, welches zu 
einem unübersehbaren Reichtum von Rechtsnormen entwickelt, fähig, jede 
neue Erscheinung des internationalen Verkehrs zu umspannen, tief in das in- 
nere Recht aller Völker eingreifend, die Rechtswissenschaft in allen ihren Teilen 
befruchtend, sich als den umfassendsten Ausdruck der Kultur der Gegenwart 
auf dem Gebiete des Rechtslebens betätigt. Wie wechselnd auch die Wandlungen 
sein mögen, welche die Zukunft unserem Staatensystem bringen wird, seine 
völkerrechtlichen Grundlagen sind bis auf unabsehbare Zeiten fest, unver- 
brüchlich, unwandelbar. Es gilt auf ihnen weiterzubauen. Ohne jede Ver- 
bürgung durch eine politische Machtorganisation erscheint die einzigartige, so 
ganz auf sich selbst gestellte und in sich selbst ruhende Ordnung des Völker- 
rechts als der höchste Triumph, den die Idee des Rechtes auf Erden gefeiert hat.
	        
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