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k. Staatsministerium der Finanzen zur Entschließung erwiedert,
daß den gegen Taggebühren aufgestellten Physikats-Verwesern
für Geschäftsreisen in Fällen, in welchen das Staatsärar die
Kosten zu tragen hat, ortsübliche Gefährtegelder bewilligt wer-
den dürfen.
München, den 6. Januar 1849.
Staatsministerium des Innern.
An die k. Regierung von Oberfranken, K. d. J., ergangen.
Nachricht sämmtlichen k. Kreisregierungen, K. d. J.
Nr. 1,874. 8. 91.
Ministerial-Entschließung vom 16. April 1853, die Taggebühren
der Physikats-Verweser betr.
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs.
Da schon mehrmalen vorgekommen ist, daß für die in Er-
ledigung gekommenen Physikate Verweser, ohne gleichzeitige Be-
stimmung von Taggebühren für dieselben, aufgestellt worden
sind, so wird für die Zukunft Folgendes verfügt:
1) Bei jeder Anordnung der Verwesung eines Physikates ist
für den aufzustellenden Verweser zleichzeitig dessen Tags-
gebühr zu bestimmen.
2) In der Regel ist als Tagsgebühr der Betrag von 1 fl.
zu bewilligen und darf derselbe nur ausnahmsweise bis
auf 1 fl. 12 kr. erhöht werden.
München, den 16. April 1853.
Staatsministerium des Innern.
An sämmtl. k. Regierungen, Kammern des Innern, also ergangen.
6. 92.
Ministerial-Entschließung vom 30. April 1853, die Taggebühren der
Physikats-Verweser betr.
Der Ministerial-Erlaß vom 16. April d. Is., welchen die
k. Regierung, K. d. J., zum Gegenstande ihres Berichtes vom
20. April l. Is. macht, bestimmt nur, daß die von den k. Re-