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XXX.
Pensionsverein sur Wittwen und Waisen bayerischer Aetztt.
Nr. 10,681. 5. 117.
Ministerial-Entschließung vom 6. Mai 1843, die Errichtung eines
Hilfsvereins zur Unterstützung unverschuldet in Noth gekommener
bayerischer Aerzte betr.
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs.
Seine Majestäk der König haben huldreichst zu genehmigen
geruht, daß der Landgerichtsarzt Or. N. zu N. für den Bei-
tritt zu einem nach den unten näher angedeuteten Grundzügen
eingerichteten Verein Subscriptionen sammle und daß zur Er-
leichterung dieses Geschäftes die k. Kreisregierungen, K. d. J.,
die Errichtung eines solchen Vereines den sämmtlichen Aerzten
des Königreiches empfehlen, worauf sodann die ausführlicher
bearbeiteten Statuten desselben sammt dem Ergebniß der Sub-
scription einzureichen sind, um solche Seiner Majestät dem
Könige zu allerhöchster Beschlußfassung allerunterthänigst vor-
zulegen.
Die wesentlichen Grundzüge für die Einrichtung des be-
fraglichen Vereines sind folgende:
1) Er bildet eine Noth= und Hilfskasse zur Unterstützung
durch Alter, Krankheit oder unverschuldete Unglücksfälle
in Dürftigkeit gerathener Aerzte mittelst freiwilliger Bei-
träge, Geschenke, Vermächtnisse;
2) Aerzte, die Mitglieder werden wollen, tragen wenigstens
1 fl. 45 kr. des Jahres bei — höhere Beiträge nach
eigenem Ermessen;
3) die Kreismedicinalräthe würden die Beiträge empfangen
und an die Direktion des Vereins zu München einsenden.
4) die Einnahme wird zur Hälfte auf Unterstützungen ver-
wendet, zur Hälfte verzinslich angelegt und so lange ver-
mehrt, bis das Ersparniß groß genug ist, um dessen Zins
auch zu Unterstützungen zu verwenden;
5) der Verein würde von einer Direktion aus fünf Mitglie-
dern zu Mürchen geleitet, die eigentlichen Geschäfte der
Kasse= und Rechnungsführung aber durch einen besoldeten
Diener besorgt, der Kaution zu stellen hätte;
6) jedes Vereinsmitglied hat das Recht, im Falle unver-
schuldeter Noth, die gehörig bescheinigt sein muß, um Un-