Full text: Das Civil Medizinal Wesen im Königreich Bayern. Erster Band. Die private Medizin. (1)

Vorwort. 
Im Jahre 1854 hat der Verfasser i in der Thomann'= 
schen Buchhandlung zu Landshut eine Sammlung 
derjenigen Verordnungen, welche die Stel- 
lung, Rechte und Pflichten sowie die Berufs- 
thätigkeit der praktischen Aerzte betreffen, 
erscheinen lassen. 
Diese Schrift hat raschen Absatz und günstige Be- 
urtheilung gefunden. Der leider seitdem verstorbene k. 
Rath Dr. Oettinger zu München sprach sich in einer 
Recension im ärztlichen Intelligenzblatte, München 1855 
Seite 189, folgendermassen darüber aus: 
„Diese mit Sachkenntniß und Umsicht geordnete 
Sammlung hilft einem schon längst gefühlten Bedürfnisse 
ab, kann Aerzten und Behörden nur höchst willkommen 
sein und somit auch allseitig empfohlen werden. Dem 
Studirenden dürfte gleich im ersten Jahre seiner medi- 
zinischen Studien dieses Buch in die Hand gegeben werden: 
er kann sich sodann mit den Verhältnissen seines künf- 
tigen Berufes einigermassen bekannt machen, sowie durch 
die drei höchsten Erlasse vom 22. Dezember 1838 
27. November 1843 und 8. Juni 1846 über die 
große Noth der praktischen Aerzte auf dem 
Lande sich belehren lassen. 
Möge es dem mit dem Medizinalwesen innig ver- 
trauten Verfasser belieben, alle hierauf bezüglichen und 
dermals in Wirksamkeit bestehenden administrativen und 
gesetzlichen Bestimmungen zu veröffentlichen und diese 
dadurch dem ärztlichen Publikum zugängiger zu machen. 
Behufs der Zusammenstellung, Vollständigkeit und Ueber- 
sichtlichkeit einer derartigen Sammlung zum Gebrauche 
für Aerzte wird sodann jenen Mängeln abgeholfen
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.