Full text: Das Civil Medizinal Wesen im Königreich Bayern. Erster Band. Die private Medizin. (1)

— 
5 155. 
Instruction über die innere Einrichtung der 
Schulen für Hebammen im Königreiche 
Bayern. 
Erster Abschnitt. 
Die Verwaltung der Schule betr. 
8. 1. 
Zur Verwaltung der Schule, zur Beobachtung der vorge- 
schriebenen Lehrmethode und der Normen bei der Aufnahme 
und Prüfung der Zöglinge, endlich zur Handhabung der nöthi- 
gen Schuldisciplin wird für jede der drei öffentlichen Hebam- 
menschulen zu München, Bamberg und Würzburg ein Vorstand 
von der Allerhöchsten Stelle ernannt, welcher zunächst unter 
dem betreffenden k. General-, Kreis= oder Hoscommissariate 
stehet, durch dieses die weitern Befehle erhält, und an dasselbe 
seine Berichte erstattet. Dem Vorstande ist der Professor, wenn 
ein solcher noch besonders aufgestellt wird, und der Repetitor 
untergeordnet. Die Hebamme des Gebärhauses, in welchem 
die Hebammenschule errichtet ist, steht ohnehin unter dem Vor- 
stande dieser Anstalt, der jederzeit zugleich Arzt und erster Ge- 
burtshelfer derselben ist, wird von ihm aufgenommen und 
nach Befund auch entlassen. Dem Vorstande und dem Pro- 
fessor ist, wenn sie nicht bereits einen andern höheren Rang 
bekleiden, die Tragung derjenigen Uniform gestattet, welche den 
Professoren an den k. Gymnasien vorgeschrieben ist. 
S. 2. 
Die k. General= und Hofcommissariate, aus deren Bezirke 
die zu unterrichtenden Hebammen einer Schule nach Allerhöchsten 
Bestimmungen zugewiesen werden, fordern wenigstens vier Wochen 
vor dem zum Anfange eines neuen Unterrichtscurses festgesetzten 
Zeitpunkte von dem Vorstande dieser Schule einen Anzeigsbe- 
richt über die Zahl der aus ihrem Kreise oder ihrer Provinz aufzu- 
nehmenden Lehrlinge, damit die Gesammtzahl der in einem 
Curse zu Unterrichtenden nicht zu groß, und besonders, damit keine 
Candidatin in Hinsicht des praktischen Theiles des Unterrichts 
verkürzt werde. 
Die vorgenannten resp. Commissariate zeigen bei dieser 
Berichtabforderung zugleich den ganzen Bedarf an Hebammen
	        
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