Full text: Das Civil Medizinal Wesen im Königreich Bayern. Erster Band. Die private Medizin. (1)

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des Unterrichts, als der wichtigste für die Hebammen, zur Er- 
kenntniß des Vorhandenen, zur baldigen und richtigen Beur- 
theilung einer zu erwartenden regelmäßigen oder regelwidrigen, 
schweren oder leichten Geburt, so vollkommen als es nur im- 
mer möglich ist, abzuhandeln. 
§. 10. 
Nebst dem, daß die Zöglinge zu den während der Zeit des 
Curses vorfallenden Geburten in Abtheilungen zugezogen, in 
der Hilfeleistung der Gebärenden bei natürlichen und regelmä- 
higen Geburten und im Touchiren praktisch geübt werden müs- 
sen, sind sie noch auf gleiche Weise in der diätetischen Behand- 
lung der Schwangern, Gebärenden, Wöchnerinnen und Kinder, 
besonders jene Kinder, welche nach schweren Geburten scheintodt 
sind, mit Hinweisung auf den theoretischen Vortrag, praktisch 
zu unterweisen. Die Zöglinge haben deshalb nach der Bestim- 
mung des Professors, dessen Morgenvisite in dem Gebärhause 
zur festgesetzten Stunde, vor dem Anfange des eigentlichen Un- 
terrichts beizuwohnen, bei Besorgung der Wöchnerinnen, Rei- 
nigung und Pflege der Kinder unter Aufsicht des Hauspersona- 
les, der Hebamme u. s. w. selbst Hand anzulegen, Klhystire, 
Catheter und dergleichen zu appliciren. Nur nach dieser Be- 
stimmung des Professors dürfen die Lehrlinge in Abtheilungen, 
außer der gewöhnlichen Unterrichtszeit in dem Gebärhause ver- 
weilen, zu welchem Zwecke ihnen, wenn sie nicht im Dienste 
oder in der Beihilfe sind, ein besonderes Zimmer zur Woh- 
nung angewiesen wird. An diesem praktischen Unterrichte im 
Gebärhause sollen alle Zöglinge der Reibe nach gleichen Antheil 
nehmen. 
§. 11. 
So oft sich in dem Hebammenunterrichte eine Gelegenheit 
ergibt, sollen der Professor und der Repetitor nicht versäumen, 
die Lehrlinge auf die in dem Hebammengeschäfte, bei Schwan- 
geren, Kreißenden und Kindbetterinnen und bei Behandlung der 
Neugebornen, in verschiedenen Gegenden herrschenden schäd- 
lichen Vorurtheile aufmerksam zu machen, diese auszurotten, 
helle, der Natur der Sache angemessene Begriffe zu verbreiten 
und ein entsprechenderes Verhalten einzuprägen suchen. Dahin 
gehören unter andern, die Furcht der Kreißenden vor Verhex- 
ung, die abergläubischen Mittel zur Beförderung der Geburt, 
das Ausdrücken der Milch aus den Brüsten der Neugebornen,
	        
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