309
das Formen des durch die Geburt verunstalteten Kopfes, das
unnöthige Lösen des Zungenbandes, das zu ängstliche und schäd-
liche augenblickliche Reinigen der Haut von dem anklebenden
Schleime, das nachtheilige feste Wickeln der Kinder, der Ge-
brauch der sogenannten Säuglappen (Schnuller) u. dgl.
Die künftigen Hebammen sind über die Wichtigkeit des
Selbststillens der Kinder durch die Mütter, über die Vortheile,
welche dieses Geschäft beiden gewährt, und über die Fälle zu
belehren, in welchen die Selbststillung gewöhnlich zu mißrathen
ist, um durch geeignetes Zureden jede Mutter, deren Gesund-
heitsumstände es erlauben, zu dieser von der Natur bestimmten
Nahrungsweise ihres Kindes zu vermögen und dadurch zur Ver-
minderung der so übergroßen Sterblichkeit der Neugebornen
beizutragen.
§. 12.
Es ist oben (Abschn. I. §. 4.) von den Instrumenten und
Requisiten gesprochen worden, welche der künftigen Hebamme
aus dem ihr von der Gemeinde ertheilten Unterrichtsbeitrage
an der Schule angeschafft werden sollen, wenn die Gegenstände
nicht schon von der vorhergehenden Bezirkshebamme vorräthig
sind und also eine wiederholte Anschaffung des Ganzen oder
eines Theiles überflüssig ist, worüber unter andern die Ge-
richtsärzte bei Absendung der Hebammensubjekte in die Schule
sich besonders zu äußern haben.
Die Hebammen-Requisiten bestehen:
A. In einem Kästchen, welches enthält:
1) eine Nabelscheere, mit scharfer Schneide und stumpfen
Spitzen, ebenso eine Nagelscheere, mit der Feile an
einem Blatte;
2) mehrere Bändchen zur Unterbindung der Nabelschnur;
3) zwei Wendungsschlingen;
4) eine kleine Bürste;
5) einen Badschwamm und zubereiteten Feuerschwamm;
6) eine zinnerne Klystirspritze für Erwachsene mit einem
After= und einem Mutterrohre;
7) eine kleine zinnerne Klystirspritze für Kinder;
8) einen silbernen und einen elastischen Catheter;
9) zwei Brustgläser zur Entleerung der Milch aus den
Brüsten;
10) zwölf Brustwarzen-Deckel von Wachs;