429
vom B. d. M. im Betreffe des um Zulassung zur Finalprüfung
bittenden Eleven Peter Arbinger, hiemit nachfolgende Beschlüsse
ertheilt:
1
Da nach den Vorschriften des Allerhöchsten Organisations-=
Rescriptes der k. Central-Veterinärschule vom 1. Februar d. J.,
die zum Antritt der praktischen Laufbahn erforderliche öffentliche
Finalprüfung nur von denjenigen Eleven bestanden werden darf,
welche den ganzen Curs von drei Jahren absolvirt haben, be-
sagter Arbinger aber mit allen Eleven der Schule, welche im
verflossenen Semester schon im dritten Jahre den Unterricht an
dem Institute genossen, nach dem eigenen Ermessen der Schule
bei ihrer Reorganisation, als Eleven des zweiten Jahrganges
betrachtet werden müßten, so kann dem Gesuche des Arbinger,
der vorgeschriebenen häuslichen Berhältnisse ungeachtet, nicht
stattgethan werden.
II.
Die Finalprüfungen, durch welche die vollkommen gebilde-
ten Eleven sich zur Anstellung als Thierärzte fähig beweisen,
können überhaupt nach dem buchstäblichen Sinne des angezogenen
Allerhöchsten Rescriptes Tit. III. §. 22. nur nach erstandener
öffentlicher Prüfung des dritten Jahrcurses, unter den näm—
lichen Formalitäten, gleichfalls öffentlich, und deshalb nie von
einem einzelnen Individuum allein, abgelegt werden. Dabei
werden die weiters getroffenen Anordnungen, hinsichtlich der
schriftlichen Ausarbeitung und des Protokolls, in Erinnerung
gebracht, und dem Chef über ihre genaueste Befolgung zu wa-
chen um so mehr aufgetragen, als außerdessen die bei der Or-
ganisation der Central-Veterinärschule vorgesetzten Allerhöchsten
Absichten schwerlich erreicht werden dürften.
III.
Aus dem nämlichen Grunde, und zur Vermeidung aller
Unordnungen während dem Studienjahre, sind in Zukunft die
früher von der Veterinärschule gebildeten Zöglinge, im Falle
sie eine Anstellung nach dem Sinne der Organisation des Ve-
terinärwesens nachsuchen, zur vorgeschriebenen Prüfung, welche
der Finalprüfung der Eleven ohnehin gleichkommen muß, zu
jener Zeit vorzurufen, in welcher eine Finalprüfung der eben
absolvirten Eleven statt hat; wobei denselben noch die Erlaubniß