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Nr. 16,581. 56S. 216.
Ministerial-Entschließung vom 23. November 1823, die Fixirung
eines Jahresgehaltes für die aufgestellten Thierärzte betr.
Auf Befehl Seiner Mafestät des Königs.
Die k. Regierung des Unterdonaukreises wird in Erwie-
derung ihres Berichtes vom 5. I. M., die Fixirung eines Jah-
resgehaltes für die aufgestellten Thierärzte betr., lediglich auf
die wegen der Thierärzte unterm 14. Oktober v. J. erlassene
Entschließung verwiesen.
München, den 23. November 1823.
Staatsministerium des Innern.
An die k. Regierung des Unterdonaukreises, K. d. J., also ergangen.
Nr. 228. S. e12.
Ministerial-Entschließung vom 9. März 1810, die Aufstellung eines
Oberthierarztes betr.
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs.
Dem k. Generalcommissariate des Oberdonaukreises wird
auf die beiden Berichte, welche die ehemalige Landesdirection
in Schwaben unterm 28. Juni 1808, dann das gegenwärtige
Generalcommissariat unterm 4. Januar 1809, in Betreffe der
Anstellung eines Oberthierarztes erstattet hat, hiemit erwiedert,
daß gemäß der nun unterm 1. Februar d. J. erfolgten und in
dem VIII. Stücke des diesjährigen Regierungsblattes am 24.
Februar ausgeschriebenen Organisation des Veterinärwesens die
Aufstellung der Oberthierärzte nicht statt habe.
München, den 9. März 1810.
Staatsministerium des Innern.
An das k. Generalcommissariat des Oberdonaukreises also ergangen.
Nr. 5,565. S. 21s.
Ministerial-Entschließung vom 22. Oktober 1844, das Selbstdispen-
siren der Thierärzte betr.
Auf Befehl Seiner Majest ät des Königs.
Auf die Berichte vom 8. Oktober 1842 und 15. Februar
1844 wird Folgendes erwiedert: