XIV.
Waseumeister.
6. 245.
Verordnung vom 14. September 1669, die Vergrabung des gefallenen
Viehes betr.“)
L. G. Uns kommt beglaubt vor, daß bei der Zeithero
unter dem Vieh grassirten leidigen Sucht das gefallene Vieh
nicht, wie Unsere in Druck gegebene Mandata; und darüber
unterschiedlich ergangene gemessene Befehle vermögen, allwegen
an abgelegene Orte, und tief, sondern dergestalt schlecht vergra-
ben werde, daß selbiges öfters kaum mit der Erden bedeckt wor-
den, bei starkem Regenwetker aber, das Koth aus solchen Gru-
ben durch, und hinein weicht, Füchse, Oeltes und Taxen auch
darzu graben, und große Löcher machen, wodurch ein starker
und übler Geruch verursachet wird, so bei anfangenden Nebeln
noch mehrers und ärger beschiehet, und also benebens zu besor-
gen, daß leichtlich ein anderes Unheil erfolgen, und die Luft
wohl selbst inficirt werden könnte.
Diesem und dergleichen Uebel vorzukommen, wisset ihr in
euren gnädigst anvertrauten Regimentsbezirk zu verfügen, daß
in den Gerichtern durch die Amtobleute und Dorfsführer, wo
gefallenes Vieh vergraben ist, fleißig nachgesehen, und wann sich
ein= oder andern Orts bezeigen sollte, daß ob einer Gruben das
Erdreich durch das Regenwetter erhebt und hinweg geschwaibt,
oder in andere Weg abgescharret, oder wie gemeldet, darzu ge-
graben, und Löcher gemacht worden wären, und also das ver-
*) Nach der Instruktion der Polizeidirektionen in den Städten vom
24. Eeptember 1808 sind
(#. 13.) „Den Polizeidirektionen außer dem Personale, welche die
„Stelle selbst constituirt, noch untergeben, alle Wasenmeister 2c."
Reg.-Bl. v. J. 1808. Bd. 11 St. LXIII. S. 2512.
Die Allerhöchste Verordnung vom 15. September 1818, — das
Verhältniß zwischen der Polizeidirektion und dem Magistrate der Haupt-
und Nesidenzstadt München betr. verfügt im
(§. 40.) „die Ausstellung der Wasenmeister steht dem Magistrate;
„der Polizeidirektion aber die Aufsicht auf die Wasenmeisterei in allen
„Beziehungen zu, welche die Sanität, Meinlichkeit und Sicherheit betreffen“.
Ges.-Bl. v. J. 1818. St. XXIII. S. 588.