Full text: Das Civil Medizinal Wesen im Königreich Bayern. Erster Band. Die private Medizin. (1)

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S. 8. 
Neue Wasenplätze sind an entlegenen, von Wohnungen, 
Landstraßen und gangbaren Wegen wenigstens ½ Stunde ent- 
fernten Orten anzulegen, mit Zäunen und lebendigen Dornhecken 
von hinreichender Höhe zu umgeben, möglichst rein zu erhalten 
und in denselben die Thiere, ihre Knochen, Eingeweide und 
andere thierische Abgänge zu verscharren. 
Auch da, wo die gegen diese Normen angelegten Wasen- 
plätze auf irgend eine Weise transferirt werden können, hat 
dieses zu geschehen, und es ist insbesondere auch darauf Beracht 
zu nehmen, daß diese Plätze nördlich oder östlich von größeren 
Orten entfernt angelegt werden. 
Viehheerden, Hunde, und besonders Schweine müssen von 
den Wasenplätzen gänzlich entfernt gehalten werden, auch ist 
den Wasenmeistern verboten, solche Plätze zu besäen, anzupflanzen, 
oder sie zu einem andern Zwecke, als zum Einscharren des 
Viehes zu benützen. 
Die Fallhütten mit ihren verschiedenen Lokalitäten, als 
Fettküche, Trockenboden, Sectionsplatz u. s. w. sind wo möglich 
von der Wohnung des Wasenmeisters entfernt anzulegen; jeden- 
falls aber an den Orten, wo die Fallmeisterswohnung in der 
Nähe derselben oder in Städten und Dörfern selbst sich noch 
befinden sollte. 
Bei jeder Wasenmeisterei muß ein sicheres Lokal zur Ver- 
wahrung von wuthverdächtigen Thieren errichtet, und mit einem 
Contumaz-Stall (zur Unterbringung anderer Viehgattungen) 
verbunden werden. 
S. 9. 
Die zum Wasen bestimmten Thiere müssen 5 Schuh tief, 
und jenes Vieh, welches an einer ansteckenden Krankheit gefallen, 
oder wegen einer solchen getödtet worden ist, 6 bis 8 Schuh 
tief verscharrt, und letzteres mit ungelöschtem Kalke, wovon stets 
ein Vorrath bereit gehalten werden muß, bestreut werden. 
Bei Seuchen hat der Wasenmeister die besonders zu beob- 
achtenden Vorschriften jedesmal bei dem Gerichtsarzte zu erholen. 
8. 10. 
Jeder Verkauf des wasenmäßigen Fleisches, sowie das Füttern 
der Hunde mit solchem Fleische, sodann das Einsalzen, Räuchern
	        
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