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Nr. 14,164. 8. i8.
Ministerial-Entschließung vom 3. Juni 1844, die Bildung der me-
dizinischen Prüfungs-Senate an der Universität Würzburg betr.
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs.
Auf den Bericht bezeichneten Betreffes vom 9. Mai l. J.
wird Nachstehendes zur Entschließung eröffnet.
Der Umstand, daß bei der theoretischen und Schlußprüfung
der Mediziner die Fächer der Anatomie, der Chirurgie und der
Geburtshilfe nicht blos mündlich und beziehungsweise schriftlich,
sondern auch in besonderen praktischen Uebungen zu behandeln
sind, motivirt eine doppelte Besetzung dieser Disziplinen in
dem einschlägigen Prüfungs-Senate, theils um in Bezug auf
selbe die Geschäftsaufgabe des eigentlichen Fachlehrers nicht all-
zuhoch zu spannen, theils um in Fällen größeren Andranges
zu den Prüfungen eine gleichzeitige Abhaltung von praktischen
Uebungen und mündlichen Prüfungen möglich zu machen.
Durch eben diese Einrichtung ist aber eine Beschränkung
der Wirksamkeit des betreffenden eigentlichen Fachlehrers zu
Gunsten des ihm an die Seite gegebenen Suppleanten keines-
wegs bezielt, und es bleibt daher in der Regel, und insofern
nicht besondere Umstände eine abweichende Anordnung motivi-
ren, dem Ermessen des Ersteren überlassen, ob er die Leitung
der praktischen Uebungen oder die Theilnahme an der münd-
lichen Prüfung seiner eigenen Wirksamkeit vorbehalten wolle.
München, den 3. Juli 1844.
Ministerium des Innern.
An den Ministerial-Kommissär der Universität Würzburg also
ergangen.
Nachricht dem Senate der Universität Würzburg zur Wissenschaft
und weiteren geeigneten Verfügung.
Nr. 16,674. S. 19.
Ministerial-Entschließung vom 25. September 1845, das Gesuch des
Professors Dr. N. um eine Aversal-Remuneration betr.
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs.
Auf den am 16. Mai in rubrizirtem Betreffe erstatteten
Bericht wird erwiedert, daß die Bitte des Professors Dr. N.