Full text: Das Civil Medizinal Wesen im Königreich Bayern. Erster Band. Die private Medizin. (1)

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Nr. 14,164. 8. i8. 
Ministerial-Entschließung vom 3. Juni 1844, die Bildung der me- 
dizinischen Prüfungs-Senate an der Universität Würzburg betr. 
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs. 
Auf den Bericht bezeichneten Betreffes vom 9. Mai l. J. 
wird Nachstehendes zur Entschließung eröffnet. 
Der Umstand, daß bei der theoretischen und Schlußprüfung 
der Mediziner die Fächer der Anatomie, der Chirurgie und der 
Geburtshilfe nicht blos mündlich und beziehungsweise schriftlich, 
sondern auch in besonderen praktischen Uebungen zu behandeln 
sind, motivirt eine doppelte Besetzung dieser Disziplinen in 
dem einschlägigen Prüfungs-Senate, theils um in Bezug auf 
selbe die Geschäftsaufgabe des eigentlichen Fachlehrers nicht all- 
zuhoch zu spannen, theils um in Fällen größeren Andranges 
zu den Prüfungen eine gleichzeitige Abhaltung von praktischen 
Uebungen und mündlichen Prüfungen möglich zu machen. 
Durch eben diese Einrichtung ist aber eine Beschränkung 
der Wirksamkeit des betreffenden eigentlichen Fachlehrers zu 
Gunsten des ihm an die Seite gegebenen Suppleanten keines- 
wegs bezielt, und es bleibt daher in der Regel, und insofern 
nicht besondere Umstände eine abweichende Anordnung motivi- 
ren, dem Ermessen des Ersteren überlassen, ob er die Leitung 
der praktischen Uebungen oder die Theilnahme an der münd- 
lichen Prüfung seiner eigenen Wirksamkeit vorbehalten wolle. 
München, den 3. Juli 1844. 
Ministerium des Innern. 
An den Ministerial-Kommissär der Universität Würzburg also 
ergangen. 
Nachricht dem Senate der Universität Würzburg zur Wissenschaft 
und weiteren geeigneten Verfügung. 
Nr. 16,674. S. 19. 
Ministerial-Entschließung vom 25. September 1845, das Gesuch des 
Professors Dr. N. um eine Aversal-Remuneration betr. 
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs. 
Auf den am 16. Mai in rubrizirtem Betreffe erstatteten 
Bericht wird erwiedert, daß die Bitte des Professors Dr. N.
	        
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