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8. 18.
Der geimpfte Arm ist eine halbe Viertelstunde lang, be-
sonders wenn Blut aus der Wunde floß, unbedeckt zu lassen.
Den Begleitern der Kinder ist einzuschärfen, daß die Kinder
die Impfpusteln nicht berühren oder aufkratzen, noch die mit
Impfgift verunreinigten Finger an die Augen und Lippen
bringen dürfen.
Dieselben sind aufzufordern, aufzumerken, um am 1. Controll-
tage Rechenschaft zu geben: an welchem Tage die Pockenknötchen,
und ob zwischen dem 5. und 8. Tage Fieberbewegungen, d. i.
Hitze, Frost, Durst, oder doch Unruhe am Kinre sich zeigen.
Auch sind denselben, ehe sie mit den Kindern nach Hause
gehen, gegen Zufälle, die sich bisweilen ereignen, einige Rath-
schläge zu ertheilen, z. B. daß sie gegen heftige Entzündung
der Pocken in kühles Wasser getauchte Compressen gebrauchen;
daß sie bei heftigerem Fieber die Nahrung vermindern, und
häufig kühles, säuerliches Getränk reichen sollen.
Von den Pockenschorfen, welche zwischen dem 20. und 26.
Tage nach der Impfung abzufallen pflegen, haben die Ange-
hörigen der Kinder wenigstens einige aufzubewahren, und bei
der 2. Controlle vorzuzeigen.
IV. Charakteristische Zeichen der Schutzpocken und
ihrer Narbe.
8. 19.
Es wird vorausgesetzt, daß jeder Impfende Form und
Verlauf der ächten und unächten Kuhpocken kenne.
Als wesentliche Zeichen der Schutzkraft werden aber be-
sonders die folgenden gefordert:
a. die Bildung der Pockenknötchen darf nicht vor dem
dritten Tage, sie kann jedoch später beginnen;
b. das Fieber am 6., 7., S. oder 9. Tage darf nicht fehlen;
c. die Pustel muß am 8. (selten an einem späteren) Tage
erbsengroß, kreisrund, hart, in der Mitte vertieft, mit heller
Lymphe gefüllt, von einem rothen, geschwollenen, harten,
schmerzenden, drei bis vier Linien breiten Hofe umgeben sein;
d. der Pockenschorf soll dunkel= (mahagony-) braun oder
schwarz, hart, hornartig, dick und mehr flach als gewölbt sein;
e. die Narben am 30. Tage nach der Impfung sollen
beinahe kreisrund, wenig vertieft, und im Grunde mit drei
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