176 I. Civilprozeß. C. Proz.-Ges. v. 1819.
ordnung der Hyp.-Gläubiger in dem Erlsse des H#
jektes außer dem Falle einer Ueberschuldung. . 92.
b) Partikularkonkurs über das Einstandskapital eines ausgedienten
Soldaten. Kompetenz. 71.
15. a) Lokation vorgemerkter Forderungen. XXVII,
9 Ueber die Beiziehung der Hyp.-Gläubiger zur
*8 der Forderungen der I. Klasse und zu den allgemeinen
Ke des Konkursprozesses und der Masseverwaltung.
XXI,
K 20. un Lokation. XXVII, 19.
8. 21. a) Faustpfandrecht uaif Grand einfacher Zusicherung
beansprucht. XXI, 168. Ueber den durch ein
Pnetituten possessorium —iu austpfandbesitz. XXV,
17. (Berichtigung hiezu. S. 176.) o) Wirksamkeit der
Lburo des Besitzes eines Faustpfandes durch ein constitutum
possessorium außer dem Konkurse. XXVII, 405.
d) Ein blos durch ein constitutum possessorium vollzo-7
- WMwä kein Vorzugsrecht im Kona)
Unter welchen Voraussetzungen
enießen — wegen Forderungen an ihre Großeltern das
Ferzugerechr der Klasse? XXIII, 71. (Berichtigun g
hiezu. S. 112.) b) Zu §. 25 Nr. 1 und 8. 24 Abs. 1
und 3. md des Kindervermögens. XXIV, 92.
o) Zu g. 23. Nr. 4. Das Vorzugsrecht der Geschwister
des Kridars geht mit der Forderung auf den Cessionar über.
„30.
K. 24. S. F. 23 lit. b.
#K. 30. Der Bestimmung der Augsburger Fallitenordnung
v. J. 1749 bezüglich des Eingebrachten der Ehefrau
kann rechtliche Wirksamkeit nicht mehr beigelegt werden.
205.
#. 31. Konkurskosten. XXI, 409.
C. Prozeßgesetz vom 22. Juli 1819.
+K. 6. S. unter A: zur GO. Kap. V g. 10 lit. b
und c.
K. 8. S. unter A: zur GO. Kap. VIII K. 5.
#k. 21. Wegen der von einem Appellationsgerichte als
dritter Instanz verhängten Prozeßstrafen sind Vemsse an
das Oberappellationsgericht unzulässig. XXIX, 207. (Ueber
Advokatendisziplinarstrafen s. unter A zur GO. Kap. 1 K. 5.)
. 25 Abs. 1. Unzulässigkeit einer Nebenverantwortung
bei Berufungen n die 4 einer Klage von
der Gerichtsschwelle. ##ym