Full text : Dr. J. Milbiller's kurzgefasste Geschichte des Königreichs Bayern.

die  durch  weitläufige  Lehens-  und  eigenthümliche  Güter  angesehen
und  mächtig  waren.  Besonders  ragten  die  Grafen  von  Vohburg,
die  nach  dem  Abgange  des  männlichen  Stammes  der  nordbayerischen
  Markgrafen  aus  dem  Hause  Babenberg  im  Jahre  1057  die
Würde  und  das  Hauptlehen  der  Markgrasschaft  Niederbapern,  nämlich
  die  Grasschaft  Cham,  durch  Heirath  erlangt  hatten,  die  Grasen
  von  Abensberg  und  Bogen,  die  Pfalzgrasen  von  Schepern,
die  Grafen  von  Dachau,  Undechs,  Wolfertshausen,  Wasserburg,  Neuburg
  am  Inn,  und  mehrere  andere  hervor.  Die  Güter  dieser,  und
einiger  anderer  Herren,  nahmen  einen  großen  Tbeil  des  Landes
ein,  wovon  mehrere  Stücke  erst  in  der  Folge  durch  Einziehung
nach  Erlöschung  mancher  Familie,  oder  durch  Erbschaft,  oder  durch
Kauf  mit  dem  berzoglichen  Lande  vereinigt  wurden.  Auch  hoben
allmäblig  die  vom  geringeren  Adel  ihr  Haupt  empor.  Besonders  in
NKordbapern  wurden  solche  kleinere  Landsassen  unter  dem  Namen
der  Landgrafen  von  Leuchtenberg,  der  Grafen  von  Castell,  Sulzbach,
  Lengenfeld,  Graisbach  u.  a.  m.  berühmt.  Kein  Wunder,
wenn  die  herzogliche  Gewale  sich  bei  einer  so  großen  Gegenmacht
nicht  immer  wirksam  genug  zeigen  konnte.
5.0.

Die  Bischöfe  und  Aebte  hatten  ohnehin  schon  wegen  ihrer  geistlichen
  Würde  die  öffentliche  Meinung  eines  höhern  Nanges  für
sich,  Zudem  hatten  sse  ihrer  Kirchen  wegen  gleichfalls  ihre  Lehenund
  Dienstleute,  und  außerdem  waren  sie  durch  die  fromme  Willfährigkeit
  der  dentschen  Könige  hier  und  da  von  den  weltlichen  Gerichten
  befreit.  Die  Bischöse,  Aebte,  Grafen  und  Herren  erschienen
  auf  den  CLandtagen,  und  nichts  von  Wichtigkeit  konnte  in  dem
Lande  ohne  ihren  Beirath  verordnet,  oder  eingeführt  werden;  durch
kaiserliche  Verleihung  erhielten  einige  von  ihnen  sogar  das  Recht,
Münzen  zu  prägen,  und  Markt=  und  Zollrechte.  Dadurch  sahen
sie  sich  beinabe  selbst  zu  Landesberreu  erhoben.

«  S.  10.

Selten  letzte  ein  Graf,  oder  Herr  selne  Klage  den  ordentlichen
Gerichten  vor,  belnahe  jeder  suchte  sich  selbst  Recht  zu  verschaffen;
einer  bekriegte  den  andern  aus  eigener  Macht.  Von  ihren  Schlössern
  aus,  die  sie  zum  Theile,  um  sich  gegen  die  Anfälle  auswärti-