die durch weitläufige Lehens- und eigenthümliche Güter angesehen
und mächtig waren. Besonders ragten die Grafen von Vohburg,
die nach dem Abgange des männlichen Stammes der nordbayerischen
Markgrafen aus dem Hause Babenberg im Jahre 1057 die
Würde und das Hauptlehen der Markgrasschaft Niederbapern, nämlich
die Grasschaft Cham, durch Heirath erlangt hatten, die Grasen
von Abensberg und Bogen, die Pfalzgrasen von Schepern,
die Grafen von Dachau, Undechs, Wolfertshausen, Wasserburg, Neuburg
am Inn, und mehrere andere hervor. Die Güter dieser, und
einiger anderer Herren, nahmen einen großen Tbeil des Landes
ein, wovon mehrere Stücke erst in der Folge durch Einziehung
nach Erlöschung mancher Familie, oder durch Erbschaft, oder durch
Kauf mit dem berzoglichen Lande vereinigt wurden. Auch hoben
allmäblig die vom geringeren Adel ihr Haupt empor. Besonders in
NKordbapern wurden solche kleinere Landsassen unter dem Namen
der Landgrafen von Leuchtenberg, der Grafen von Castell, Sulzbach,
Lengenfeld, Graisbach u. a. m. berühmt. Kein Wunder,
wenn die herzogliche Gewale sich bei einer so großen Gegenmacht
nicht immer wirksam genug zeigen konnte.
5.0.
Die Bischöfe und Aebte hatten ohnehin schon wegen ihrer geistlichen
Würde die öffentliche Meinung eines höhern Nanges für
sich, Zudem hatten sse ihrer Kirchen wegen gleichfalls ihre Lehenund
Dienstleute, und außerdem waren sie durch die fromme Willfährigkeit
der dentschen Könige hier und da von den weltlichen Gerichten
befreit. Die Bischöse, Aebte, Grafen und Herren erschienen
auf den CLandtagen, und nichts von Wichtigkeit konnte in dem
Lande ohne ihren Beirath verordnet, oder eingeführt werden; durch
kaiserliche Verleihung erhielten einige von ihnen sogar das Recht,
Münzen zu prägen, und Markt= und Zollrechte. Dadurch sahen
sie sich beinabe selbst zu Landesberreu erhoben.
« S. 10.
Selten letzte ein Graf, oder Herr selne Klage den ordentlichen
Gerichten vor, belnahe jeder suchte sich selbst Recht zu verschaffen;
einer bekriegte den andern aus eigener Macht. Von ihren Schlössern
aus, die sie zum Theile, um sich gegen die Anfälle auswärti-