Full text: Das Civil-Medizinal-Wesen im Königreiche Bayern. 3. Band. Die Medizinalpolizei (Fortsetzung). (3)

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Magen liegen bleibt, auch auf die Gefahr, die Entzündung im 
Augenblicke noch zu vermehren, hinweggeschafft werden muß. 
Endlich bedient man sich auch zur Hinwegschaffung des Giftes 
mit großem Vortheile der Magenpumpen, durch welche wieder- 
holt lauwarmes Wasser in den Magen gebracht, und nachdem 
dasselbe von dem Gift in sich aufgenommen hat, wieder aus- 
gezogen wird. 
So lange noch Gift sich in dem Magen befindet, dürfen 
keine Abführungsmittel gegeben werden; ist dagegen dieses nicht 
mehr ver Fall, und vermuthet man, daß etwas von dem Gifte 
in die dünnen und dicken Gedärme gelangt sei, so sucht man 
dasselbe nach unten durch geeignete Abführungsmittel, z. B. 
Ricinusöl, auszuleeren. 
Um das in den ersten Wegen liegende Gift, das meistens 
nicht ganz vollkommen ausgeleert werden kann, unschädlich zu 
machen, sucht man es zu verdünnen, einzuhüllen und mit Stoffen 
zu vereinigen, mit welchen dasselbe chemisch verbunden eine 
weniger schädliche Substanz darstellt. Ist das Gift vermittelst 
einer Verwundung (wie bei Schlangen= oder Viperngift) beige- 
bracht worden, so muß man dasselbe aus der Wunde aus- 
ziehen, oder es in derselben einzuhüllen oder zu zerstören suchen; 
man wäscht hierauf die Wunve sorgfältig aus, saugt sie aus, 
setzt Schröpfköpfe, oder, wenn sie zu haben ist, eine Luftpumpe 
auf dieselbe, bringt erwärmtes Baumöl in sie ein, und reibt 
zugleich dasselbe in der Umgegend ein, man scarificirt und ätzt 
die Wunde und erhält die Eiterung in derselben; auch unter- 
bindet man das verletzte Glied oder nimmt es bei sehr schnell 
tödtlich werdenden Giften schleunigst hinweg. 
Ist die giftige Materie auf dem Wege des Athmens in die 
Lunge gelangt, so bringt man schnell den Kranken in frische 
Luft, die man auch bei mangelndem Athmen einblasen kann, 
und läßt auch Stoffe einathmen, vie die giftige Substanz neu- 
tralisiren, doch muß man sich hüten, durch dieses Verfahren 
die Lunge zu sehr zu reizen. 
Ist es auszumitteln, was für ein Gift verschluckt worden 
ist, so können folgende Regeln neben der Zuziehung des Arztes 
nützlich werden, denn gegen die dabei oft stattfindende Unord- 
nung der Blutbewegung mit Andrang nach dem Kopfe, so wie 
bei Krämpfen mit Unterdückung der Gehirnthätigkeit, bei Läh- 
mun en u. s. w., kann nur der Arzt allein noch zuweilen Hilfe.
	        
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