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Käsegift, das gleichfalls Brechen, Schwindel, furchtbare
Beängstigung und klebrigen kalten Schweiß verursacht, vermag
auch nur ein starkes Brechmittel von Brechwurzel zu entfernen,
worauf man eine schwache Kaliauflösung in Grützschleim reicht.
Bei dem Wurstgift, wo sich zum heftigen Erbrechen
noch Unfähigkeit zum Schlingen und unterbrochener Schlaf ge-
sellt, ist schleunigst ernstlicher Beistand nachzusuchen, indem die
Behandlung ebenfalls mit Brech= und Abführmittel beginnen
muß, worauf Waschungen mit Säuren und Alkalien, und
Essig-, Seifen-Klystieren abwechselnd erfolgen.
Die Kennzeichen des wahren Todes.
Ganz sichere Kennzeichen, daß ein Mensch wirklich und
nicht blos scheinbar todt sei, ergeben sich nur aus der bereits
eingetretenen Fäulniß, dann aus der Art der stattgehabten
Verletzung.
Die Zeichen der eingetretenen Fäulniß sind: der Leichen-
geruch, das Abfließen faulender Säfte aus den natürlichen
Körperöffnungen, dann die Auftreibung und das grünblaue
oder schwarze Anlaufen des Unterleibes.
Aus der Verletzung selbst kann man auf sicheren Tod
schließen, wenn der Kopf, die Brust, der Unterleib so sehr ver-
letzt sind, daß das Gehirn zum größten Theile zerstört, das
Herz durchbohrt, die Lungen oder Baucheingeweide in großer
Ausdehnung verwundet und hervorgetreten sind.
Andere weniger sichere, aber doch anzuführende Erschei-
nungen sind:
Leichenstarre der Glieder, Offenbleiben der Augenlider,
wenn sie auseinander gezogen werden, rothe, braune oder
schwärzliche Todtenflecken, Bewußtlosigkeit, Bewegungslosigkeit,
Aufhören des Pulses, des Herzschlages, des Athmens, gänzliche
Unempfindlichkeit des Körpers.
Diese Erscheinungen können aber auch bei dem Scheintode
vorkommen und dürfen nur als Beihilfszeichen angenommen
werden, da es im Felde nicht immer vergönnt ist, die Erschei-
nungen der Fäulniß abzuwarten.
Man muß demnach bei Bestimmung der zur Beerdigung
geigneten Gefallenen mit der gewissenhaftesten Vorsicht zu Werke
gehen, um Niemand lebendig zu begraben und bei den gering-
sten zweifelhaften Fällen die Leiche lieber noch liegen lassen.
Sollten die Umstände und Zeit eine hinreichende Vorsicht