Full text: Das Civil-Medizinal-Wesen im Königreiche Bayern. 3. Band. Die Medizinalpolizei (Fortsetzung). (3)

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und Zerrung zu schützen. Uebrigens mache man unbedingt kalte 
Umschläge auf die verletzten oder schmerzhaften Stellen. Ist 
Blutung vorhanden, so verfahre man auf die bereits angege— 
bene Weise. 
6. 45. 
Entschließung der kgl. Regierung des Untermainkreises, K. d. J., 
vom Jahre 1816, Rettungs-Anstalten für die Scheintodten betr. 
Um die Rettung der Scheintodten möglichst zu erleichtern 
und zu befördern, wird der nachstehende Unterricht hierüber 
öffentlich bekannt gemacht, und an sämmtliche Distrikts-Aerzte, 
Wund-Aerzte, Hebammen, sowie an die Pfarrämter ertheilt 
welche für die gehörige Verbreitung derselben unter dem Land- 
volke zu sorgen haben. Zugleich werden die k. Distrikts-Kom- 
missariate angewiesen, für jeden Physikats-Distrikt einen Rettungs- 
Apparat anzuschaffen, und die größern Gemeinden ihres Distriktes 
aufzumuntern, sich selbstdamit zu versehen. Dieser Rettungs-Appa- 
rat ist unter Aufsicht des Distrikts-Arztes so aufzubewahren, 
daß man denselben zu jeder Zeit unverzüglich an den Ort des 
sich ergebenden Unglücks abholen könne. 
Was den Apparat selbst betrifft, so ist, um denselben von 
möglichster Güte und Wohlfeilheit zu erhalten, die Fertigung 
desselben dem hiesigen Drechslermeister Martin Gerster, als 
dem Wenigstnehmenden in der Art überlassen worden, daß 
jeder Apparat vor seiner Versendung der kgl. Medizinal-Sektion 
zur Prüfung seiner Güte vorgelegt werden muß. 
Der Rettungs-Apparat muß nun in einem mit Fächern 
abgetheilten Kästchen von Eichenholz, sammt Sperrfeder folgende 
Stücke enthalten: eine vollkommene zinnerne Spritze mit einem 
Rohr von Bein und zinnernen Ansatze, mit einem Hahnen, 
zwei Bürsten, eine Lanzette, zwei Binden und Bäuschen, zwei 
Stück Flanell, jedes eine halbe Elle groß, eine dickere und zwei 
dünnere elastische Röhren, ein Fischbeinstäbchen mit Schwamm, 
zwei Badeschwämmchen, ein Federkiele, ein hornenes Röhrchen 
zum Lufteinblasen, drei kleinere und ein größeres Glas mit ein- 
geriebenen Stopfern zu den geistigen Flüssigkeiten. Dieses Kästchen 
wird um den Preis von 10 fl. abgeliefert, die erforderlichen geisti- 
gen Flüssigkeiten sind von der Apotheke des Distrikts zu beziehen. 
Damit aber auch alle Hilfsmittel zur Rettung des Schein- 
todten stets vorhanden seien, werden sämmtliche Apotheker an-
	        
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