Full text: Das Civil-Medizinal-Wesen im Königreiche Bayern. 3. Band. Die Medizinalpolizei (Fortsetzung). (3)

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S. 4. 
Verordnung vom 27. März 1795. Hundswuth betr. 
Auf gnädigste Verordnung einer Churfürstlichen obern 
Landesregierung und nach vorläufiger Benehmung mit dem 
auch Churfürstlichen Collegio-medico werden hiemit die Kenn- 
zeichen (s. die Sammlung v. J.1784. S. 1017.) eines wüthen- 
den Hundes und das Mittel, welches auf der Stelle gegen den 
Biß desselben angewendet werden soll, neuerdings kund gemacht. 
Die Kennzeichen sind folgende: 
Der Hund wird gleich am Anfange dieser Krankheit launisch, 
traurig, einsam, berührt Speis und Trank nur obenhin, kennt 
zwar seinen Herrn, unterläßt aber die gewohnten Schmeiche- 
leien, bekömmt trübe Augen und eine heisere Stimme, läßt 
Schweif und Ohren hängen. 
Nach einem oder zwei Tagen berührt der Hund Speis 
und Trank gar nicht; zittert und heult, wenn man ihn mit 
Wasser besprengt, beißt in den Stock, den man gegen ihn aus- 
streckt, auch wenn es sein Herr thut; murrt gegen Schmeicheleien 
und ist wechselsweise äußerst unruhig. 
Dieser Zustand geht gar bald in offenbare Wuth über, 
die den Hund so entstellt, daß er von selbst unkennbar genug 
ist. Er läuft namentlich vom Hause fort, in die Länge und 
die Quere, streckt seine mißfärbige Zunge weit aus dem schäu- 
menden Mund heraus; beißt links und rechts nach allem, was 
ihm vorkömmt; fällt, rafft sich auf, schwankt weiter und stirbt 
an Zuckungen. 
Wer das Unglück hat von so einem Hunde gebissen zu 
werden, der muß auf der Stelle die chirurgische Hilfe nach- 
suchen, wenn auch der Biß unblutig sein sollte. Bis zur An- 
kunft des Wundarztes aber soll man die Wunde mit lauem 
Wasser, worin Seife aufgelöst ist, oder welches mit wenig bei- 
gesetzter Asche auf dem Feuer aufgesprudelt hat und durch eine 
dichte Leinwand geseigt worden ist, fleißig und anhaltend aus- 
waschen. Es ist sehr vortheihaft, wenn man dieses Seifen- 
oder Laugenwasser aus einer Theekanne oder durch einen Trichter 
langsam, anhaltend und in einiger Entfernung in die Wunde 
gießt. Alles übrige wird der Wundarzt nach der von Unserm 
Collegio-medico vorgeschriebenen Methode besorgen.
	        
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