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Verordnung vom 27. März 1795. Hundswuth betr.
Auf gnädigste Verordnung einer Churfürstlichen obern
Landesregierung und nach vorläufiger Benehmung mit dem
auch Churfürstlichen Collegio-medico werden hiemit die Kenn-
zeichen (s. die Sammlung v. J.1784. S. 1017.) eines wüthen-
den Hundes und das Mittel, welches auf der Stelle gegen den
Biß desselben angewendet werden soll, neuerdings kund gemacht.
Die Kennzeichen sind folgende:
Der Hund wird gleich am Anfange dieser Krankheit launisch,
traurig, einsam, berührt Speis und Trank nur obenhin, kennt
zwar seinen Herrn, unterläßt aber die gewohnten Schmeiche-
leien, bekömmt trübe Augen und eine heisere Stimme, läßt
Schweif und Ohren hängen.
Nach einem oder zwei Tagen berührt der Hund Speis
und Trank gar nicht; zittert und heult, wenn man ihn mit
Wasser besprengt, beißt in den Stock, den man gegen ihn aus-
streckt, auch wenn es sein Herr thut; murrt gegen Schmeicheleien
und ist wechselsweise äußerst unruhig.
Dieser Zustand geht gar bald in offenbare Wuth über,
die den Hund so entstellt, daß er von selbst unkennbar genug
ist. Er läuft namentlich vom Hause fort, in die Länge und
die Quere, streckt seine mißfärbige Zunge weit aus dem schäu-
menden Mund heraus; beißt links und rechts nach allem, was
ihm vorkömmt; fällt, rafft sich auf, schwankt weiter und stirbt
an Zuckungen.
Wer das Unglück hat von so einem Hunde gebissen zu
werden, der muß auf der Stelle die chirurgische Hilfe nach-
suchen, wenn auch der Biß unblutig sein sollte. Bis zur An-
kunft des Wundarztes aber soll man die Wunde mit lauem
Wasser, worin Seife aufgelöst ist, oder welches mit wenig bei-
gesetzter Asche auf dem Feuer aufgesprudelt hat und durch eine
dichte Leinwand geseigt worden ist, fleißig und anhaltend aus-
waschen. Es ist sehr vortheihaft, wenn man dieses Seifen-
oder Laugenwasser aus einer Theekanne oder durch einen Trichter
langsam, anhaltend und in einiger Entfernung in die Wunde
gießt. Alles übrige wird der Wundarzt nach der von Unserm
Collegio-medico vorgeschriebenen Methode besorgen.