Full text: Das Civil-Medizinal-Wesen im Königreiche Bayern. 3. Band. Die Medizinalpolizei (Fortsetzung). (3)

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Beilage A. 
Name des Instituts 
Nrus Jahr 18 
Monat 
Ordinationsbogen. 
Saal Nrus. Bett Nrus. 
  
Summarische Notiz über den Kranken. 
Namen und Alter 
Stand und Religion 
Geburtsort, Landgericht 
Wo und wann krank geworden 
Tag und Stunde des Eintritts in das Institut 
Zustand der Krankheit beim Eintritte, 
  
  
  
  
  
  
  
Anzahl Kost 
der und 
Ta Tage. Getränke. 
g — — Verordnete. 
des 33 S Mittel Bemerkung. 
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Nr 26,166. S. 92. 
Entschließung der k. Regierung von Unterfranken und Aschaffenburg, 
K. d. J., vom 23. März 1857, die Verhältnisse der Wohlthätigkeits- 
Stistungen betr. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Die unterfertigte Stelle hat bei verschiedenen Anlässen die 
unangenehme Wahrnehmung gemacht, daß von Seite der Amts- 
vorstände die Verhältnisse der localen und distriktiven Wohl- 
thätigkeits-Anstalten, namentlich der Spitäler, nicht allenthalben 
mit dem gebührenden Eifer überwacht, die Aufrechthaltung des 
Willens des Stifters genau controlirt und der Haushalt, sowie 
die Kassa= und Buchführung des aufgestellten Pflegers strenge
	        
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