Full text: Das Civil-Medizinal-Wesen im Königreiche Bayern. 3. Band. Die Medizinalpolizei (Fortsetzung). (3)

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HI. 
AUArankenhänuser. 
Nro. 8229. S. 96. . 
Entschließung der kgl. Regierung des Rezatkreises, K. d. J., vom 
17. Januar 1828, die chirurgische und augenärztliche Klinik in dem 
Universitätskrankenhause zu Erlangen betr. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Die Königliche Kreisregierung findet sich veranlaßt, den- 
jeuigen Einwohnern des Rezatkreises, welche an äußerlichen Uebeln 
und besonders an solchen leiden, die eine sorgsame Behandlung 
und Pflege, oder größere Operationen erfordern, zu deren Ver- 
ri Ttung die hiezu geeigneten Hilfspersonen, oder auch die Ge- 
legenheiten zur nöthigen Wart und Pflege, in ihrer Nähe etwa 
nicht vorhanden sind, das sehr gut eingerichtete Krankenhaus 
an der Universität Erlangen zu empfehlen. 
Insbesondere werden sämmtliche Polizeibehörden und Ge- 
richtsärzte hierauf aufmerksam gemacht, um in vorkommenden 
Fällen die Aufnahme armer Kranken der erwähnten Art durch 
vorgängiges Benehmen mit dem Direktor der chirurgischen und 
augenärztlichen Klinik, dem Königlichen Professor Dr. Jäger zu 
Erlangen, zu veranlassen, zu welchem Ende die von diesem mit- 
getheilten Aufnahmsbedingungen nachstehend bekannt gemacht 
werden. 
Ansbach den 17. Jannar 1828. 
Kgl. Regierung des Rezatkreises, Kammer des Innern. 
Bedingungen der Aufnahme in diechirurgisch augen- 
ärztliche Klinik des Universitäts-Krankenhauses 
in Erlangen: 
1) Jeder Arme, ohne Unterschied des Standes, der Reli- 
gion und des Wohnortes, erhält täglich früh von 11 bis 
12½ Uhr in dem Zimmer für die Poli-Klinik des Königlichen 
Universitäts-Krankenhauses unentgeltlich chirurgische Hilfsleistung, 
Verband, Arzneien oder guten Rath. 
2) Bemittelte erhalten blos Rath oder chirurgische Hilfs- 
leistung umsonst, müssen aber die etwa nothwendige Arznei auf 
ihre eigene Rechnung machen lassen. 
3) In das mit allen chirurgischen Hilfsmitteln reichlich ver- 
sehene Universitätskrankenhaus wird jeder Auswärtige gegen die
	        
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