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In dieser Beziehung würden die Nachtheile der gegen-
wärtigen Durchgangs-Periode zu noch Besserem wesentlich ver-
mindert werden, wenn es gelingen könnte, die drei neuen Irren-
Anstalten ausschließend zur Pflege heklbarer Irren zu benützen,
und von der Bewahrung unheilbarer Irren möglichst zu befreien.
Dieses Ziel wäre wohl zu erreichen, wenn die für den
Heilzweck minder entsprechend eingerichteten älteren Heilanstalten
zu Giesing, St. Georgen, St. Gertraud bei Bamberg, dann
zu Würzburg hauptsächlich als Bewahr-Anstalten unheilbarer
Irren verwendet würden.
Demgemäß werden die sämmtlichen Kreisregierungen im
Vollzuge allerhöchster Befehle Seiner Majestät des Königs auf-
gefordert, unverzüglich die Ausführung dieser Maßnahmen unter
Vernehmung der Irrenhaus-Verwaltungen in nähere Erwägung
zu ziehen, und wenn erhebliche Hindernisse nicht bestehen, darauf
hinzuwirken, damit die heilbaren Irren nach Irrsee, Erlangen
oder Karthaus-Prüll verbracht, die in diesen Anstalten befind-
lichen Unheilbaren aber zur Gewinnung des erforderlichen Raumes
an die älteren Irrenhäuser verwiesen werden.
Die Regierungen von Oberbayern, dann von Ober= und
Unterfranken haben zu diesem Behufe vor Allem die Zahl der
in den Anstalten zu Giesing, St. Georgen, St. Gertraud und
Würzburg befindlichen heilbaren Irren genau verzeichnen zu
lassen, und zu ermitteln, welche Zahlung für dieselben von irgend
einer Seite etwa geleistet wird. Das Ergebniß ist sodann, nach
vorheriger Vernehmung der etwa betheiligten Privaten über die
Versetzung ihrer Angehörigen in eine der neueren Anstalten, der
betreffenden Regierung der Oberpfalz, von Mittelfranken, oder
von Schwaben und Neuburg zur Einleitung dieser Aufnahmen
mitzutheilen.
Die zuletzt genannten Kreisregierungen haben ihrerseits
dieselben Erhebungen bezüglich der in den Anstalten zu Erlangen
und Irsee befindlichen unheilbaren Irren aus andern Kreisen
zu pflegen und den betreffenden Regierungen zur weitern Ein-
leitung ihrer Aufnahme in eine der ältern Anstalten mitzutheilen.
Die Regierung der Oberpfalz und von Regensburg aber
hat dafür Sorge zu tragen, daß bei der Aufnahme in die neu-
errichtete Anstalt zu Karthaus-Prüll zunächst Geisteskranke be-
rücksichtiget werden, deren Heilbarkeit nicht schon vorweg abzu-
sprechen ist.