Full text: Das Civil-Medizinal-Wesen im Königreiche Bayern. 3. Band. Die Medizinalpolizei (Fortsetzung). (3)

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sammt Umgriff behufs der Errichtung einer Kreis-Irrenanstalt 
für den Regierungsbezirk von Unterfranken und Aschaffenburg 
veräußert werde. Die gerichtliche Verlautbarung des Kauf- 
geschäftes hat am 19. September 1853 — nach Bereinigung 
der Vorverhandlungen — stattgefunden. Mit dem Eintritte 
günstiger Witterung im vorigen Jahre hat die bauliche Adap- 
tirung des Schloßgebäudes mit Umgriff als Irrenhaus begon- 
nen und wird fortgesetzt beschäftiget. 
Die Eröffnung der Anstalt erfolgt mit dem 
1. Oktober dieses Jahres. Die bauliche großartige Con- 
struktion des Schlosses, in Solidität und Dauerhaftigkelt un- 
übertrefflich, gewährt Licht, Reinigung der Luft, Wohnlichkeit 
und Bequemlichkeit der Säle, Zimmer und Gänge, leichte Heiz- 
barkeit wie Ermäßigung der Temperatur im Sommer. Ge- 
sundes, frisches und wohlschmeckendes Wasser durchfließt alle 
Theile des Schlosses. Bei dem bedeutenden Umfange des Ge- 
bäudes sind nicht nur die Geschlechter vollständig abgetrennt, 
sondern die Irren selbst wieder nach ihrem Geschlechte mit 
Rücksicht auf ihre Heilbarkeit oder Unheilbarkeit abgetheilt. Der 
große Garten und das Schloßgebäude gewährt bei vollständigem 
Abschlusse nach Außen den Pfleglingen die nöthige Bewegung, 
Ergötzung und Beschäftigung. Die neue Kreis-Anstalt bietet 
allen jenen Leidenden, deren Seelenleben gestört ist, Rettung 
oder mindestens einen stillen Zufluchtsort, wo sie mit Liebe und 
Sorgfalt gepflegt werden, wo sie religiösen Trost, ärztlichen 
Rath und Beistand finden, wo ihre leiblichen Bedürfnisse Be- 
friedigung zureichend finden sollen. 
Obgleich der unterfränkische Landrath in wahrer Erkennt- 
niß des Bedürfnisses seit Jahren zur Herstellung der Anstalt 
bedeutende Zuschüsse aus Kreisfonds gewährt hat, so hat doch 
die Zahlung des Kaufpreises, sowie die bauliche Herstellung und 
innere Einrichtung die vorhandenen Mittel aufgezehrt. Folge 
hievon ist, daß zur Zeit eine unentgeltliche Aufnahme von Irren, 
— eben wegen Mangels an Mitteln — nicht stattfinden kann, 
daß sonach gerade die armen Irren, welche in der Regel wegen 
ihrer Armuth am Schlechtesten untergebracht und verpflegt sind 
und sohin das unglücklichste Loos haben, von der neuen Anstalt 
ausgeschlossen bleiben müßten, wenn nicht zu ihrer Sustentation 
Zuflüsse ermittelt werden. Nach der letzten Conskription der 
Irren im unterfränkischen Regierungsbezirke sind 497 solche 
 
	        
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