Full text: Das Civil-Medizinal-Wesen im Königreiche Bayern. 3. Band. Die Medizinalpolizei (Fortsetzung). (3)

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ändernngen im Gange, Geberden, Sprache, Lebensweise, Rein- 
lichkeit, Betragen gegen Angehörige und Fremde. Verschiedene 
Entwickelungsperioden der Krankheit und gegenwärtiger Zu- 
stand derselben sowie etwaige Recidiven. Vorgenommene Cur- 
methode, somatische und psychische und deren Erfolg, Angabe der 
Lokalität, in welcher der Kranke bisher verwahrt wurde, der an- 
gewandten Zwangsmittel und der Behandlung, die er zu Hause 
von seiner Umgebung erfahren. Ansicht des seitherigen Arztes 
in prognostischer und therapeutischer Hinsicht. 5) Gutachten 
über die Aufnahmsqualification mit Entwickelung der Gründe: 
a) warum ein wirklich vorhandenes und nicht etwa angeschul- 
detes oder simulirtes Irrsein anzunehmen ist; b) warum der 
Kranke für heilbar oder unheilbar erklärt werden muß und in 
letzterem Falle, warum für den Unheilbaren die Aufnahme in 
die Anstalt nachgesucht wird, ob wegen gänzlicher Hilflosigkeit, 
Verletzung des öffentlichen Anstandes, Gefährlichkeit gegen sich 
und Andere u. s. w. 
&. 115. 
Entschließung der k. Regierung von Unterfranken und Aschaffenburg, 
K. d. J, vom 19. Dezember 1856, die Erhöhung der Verpflegungs- 
beiträge für die Pfleglinge in der Kreis-Irrenanstalt Werneck betr. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Mit Rücksicht auf §. 16 und 17 der Satzungen der Kreis- 
Irrenanstalt Werneck (vide besondere Beilage des Kreisamts- 
blattes für 1855 Nr. 113) und in Erwägung, daß die bisherigen 
Verpflegungsbeiträge bei den fortgesetzten hohen Lebensmittel- 
preisen nach den Erfahrungen des Vorjahres in der Anstalt 
Werneck als ungenügend sich erweisen, sieht sich die unterfertigte 
Stelle veranlaßt, diese Verpflegungsbeiträge vom 1. Januar 
1857 angefangen in nachstehender Weise festzustellen. 
I. Klasse. 
Von kreisangehörigen Irren täglich 
Von anderen bayerischen Irren „ 
d 
— 
—— — 
fl. kr 
fl. 30 kr. 
e. Von ausländischen Irren täglich fl. 36 kr. 
II. Klasse. 
a. Von kreisangehörigen Irren täglich — fl. 56 kr. 
b. Von anderen bayer. Irren „ fl. 3 kr. 
. Von ausländischen Irren . . .. 1 fl. 10 tr.
	        
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