Full text: Das Civil-Medizinal-Wesen im Königreiche Bayern. 3. Band. Die Medizinalpolizei (Fortsetzung). (3)

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I. Verpflegungs-Klasse: 1) für Pfleglinge aus Schwaben 
und Neuburg auf 1 fl. 21 kr. täglich, sohin 495 fl. 45 kr. jähr- 
lich; — 2) für Pfleglinge aus anderen Kreisen Bayerns auf 
1 fl. 30 kr. täglich, sohin 547 fl. 30 kr. jährlich; — 3) für 
Pfleglinge vom Auslande auf 2 fl. täglich, sohin 730 fl jährlich. 
II. Verpflegungs-Klasse: 1) für Pfleglinge aus 
Schwaben und Neuburg auf 56 kr. täglich, sohin 340 fl. 40 kr. 
jährlich; — 2) für Pfleglinge aus anderen Kreisen auf 1 fl. 
3 kr. täglich, sohin 383 fl. 15 kr. jährlich; — 3) für Pfleg- 
linge vom Auslande auf 1 fl. 12 kr. täglich, sohin 438 fl. 
jährlich. 
III. Verpflegungs-Klasse: 1) für Pfleglinge aus 
Schwaben und Neuburg: a) wenn für dieselben aus Gemeinde- 
oder Stiftungsmitteln Zahlung geleistet wird, auf 24 kr. täg- 
lich, sohin 146 fl. jährlich, b) wenn für dieselben aus Privat- 
mitteln Zahlung geleistet wird, auf 27 kr. täglich, sohin auf 
164 fl. 15 kr. jährlich; — 2) für Pfleglinge aus anderen Krei- 
sen auf 30 kr. täglich, sohin 182 fl. 30 kr. jährlich; — 3) für 
Pfleglinge vom Auslande auf 40 kr. täglich, sohin 243 fl 20 kr. 
jährlich. 
Diese erhöhten Verpflegungsgelder treten mit dem 1. April 
d. Is, und zwar sowohl für die schon in der Anstalt befind- 
lichen als auch für die erst aufzunehmenden Pfleglinge in Wirk- 
samkeit. 
Augsburg, den 20. Februar 1856. 
K. Regierung von Schwaben und Neuburg, K. d. J. 
Bei Beurlaubung des k. Regierungs-Präsidenten: 
v. Brand, k. Regierungs-Direktor. 
Nr. 7923. # 117. 
Ministerial-Entschließung vom 29. Februar 1856, die Jahresberichte 
über die Irrenanstalten betr. 
Staatsministerium des Innern. 
Die Jahresberichte der Irrenanstalten zu Karthaus-Prüll, 
Erlangen und Irsee pro 1853/54, wie dieselden dem unterzeich- 
neten Staatsministerium vorliegen, liefern zwar im Allgemeinen 
den erfreulichen Beweis, daß die genannten Anstalten immer 
mehr aufblühen, und daß die Verwaltungen derselben mit Um-
	        
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