273
Kranke, deren Geistesstörung schon fünf oder mehrere Jahre ge-
dauert hat, sich noch der Genesung oder doch einer Besserung
ihres Zustandes erfreuen konnten.
Diese Wahrnehmungen legen der unterfertigten Stelle die
Pflicht auf, alle Angehörigen von Personen, welche von einer
Geistesstörung schon befallen sind, oder erst befallen werden, sowie
die betreffenden Gemeinden, wo diese für die Bestreitung der
Kosten einzutreten haben, im Interesse der Kranken und in ihrem
eigenen zur möglichst baldigen Ablieferung der Kranken in die
Irren-Anstalt aufzufordern, um so die Genesung dieser Unglück—
lichen zu erleichtern und deren Wiedereintritt in die bürger-
liche Gesellschaft zu befördern. Zu sämmtlichen Aerzten wird
vertraut, daß sie bei jedem zu ihrer Kenntniß gelangenden Er-
krankungs-Falle die Angehörigen über den Nutzen der alsbaldigen
Ueberlieferung der Kranken belehren und dazu auffordern werden.
Von sämmtlichen Distrikts-Polizei-Behörden wird erwartet, daß
sie in gleichem Sinne wirken und die eingebracht werdenden Auf-
nahms-Gesuche möglichst fördern.
Augsburg, den 21. März 1858.
Kgle Regierung von Schwaben und Neuburg, K. d. J.
Freiherr v. Lerchenfeld, kgl. Regierungs-Präsident.
Nr. 17,916. S. 120.
Entschließung der k. Regierung von Schwaben und Neuburg, K. d. J.,
vom 25. Februar 1859, die beschleunigte Unterbringung der Geistes-
kranken in die Irrenanstalt betr.
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Die unterfertigte Stelle hat schon öfter und insbesondere
unter dem 21. März v. Is. durch Ausschreiben im Kreis-
amtsblatte S. 407 die Angehörigen von Geisteskranken wie die
betreffenden Gemeinden aufgefordert, bei eintretenden Geistes-
Störungen die davon Befallenen sobald als möglich in die Irren-
anstalt zu verbringen.
Der durch die Numer 12 des dießjährigen Kreis-Amts-
blattes veröffentlichte Bericht über Bestand und Wirken der
Kreis-Irrenanstalt Irrsee seit ihrem neunjährigen Bestehen weiset
durch Ziffern nach, wie sehr die möglichst -baldige Verbringung
Erkrankter in die Irren-Anstalt deren Heilung oder Besserung
erleichtert und erwarten läßt und wie sehr eine Heilung erschwert
Medizin.-Vererdn. u. Bo. 18